Das eBay-Preisversprechen

Mit dem eBay-Preisversprechen verkaufen Sie ohne Risiko. Denn falls sich Ihr Artikel für weniger verkauft als im eBay-Preisversprechen angezeigt, erhalten Sie einen eBay-Einkaufsgutschein über die Differenz zum versprochenen Verkaufspreis.

Das eBay-Preisversprechen wird für ausgewählte Artikel gewährt. Ob Ihr Artikel für das eBay-Preisversprechen infrage kommt, erkennen Sie daran, dass Ihnen im Verkäufer-Tool im Bereich Angebotsformat und Preis ein Preisversprechen für Ihren Artikel angezeigt wird. Wird Ihnen im Verkäufertool angezeigt, dass Ihr Angebot erfolgreich mit einem eBay-Preisversprechen eingestellt wurde, erhalten Sie einen eBay-Einkaufsgutschein, falls Ihr Artikel zwar verkauft wird, jedoch einen geringeren Preis erzielt als versprochen.

Ihr eBay-Einkaufsgutschein

Einen Gutschein erhalten Sie, wenn der erzielte Verkaufspreis geringer ist als der versprochene Preis. Der Betrag des Gutscheins errechnet sich aus der Differenz des erzielten Verkaufspreises und dem versprochenen Preis. Wird Ihr Artikel mit PayPal bezahlt, erhalten Sie den Gutschein automatisch innerhalb von etwa zwei Werktagen, nachdem Ihr Käufer bezahlt hat.

Bei Zahlung mit einer anderen Zahlungsmethode müssen Sie den Artikel in Mein eBay als bezahlt markieren, nachdem Sie die Zahlung erhalten haben.

Sie finden den Gutschein in Mein eBay und erhalten diesen zusätzlich per E-Mail. Das Ablaufdatum des Gutscheins, der genaue Betrag sowie der Gutscheincode und alle weiteren Informationen zur Einlösung sind in der Gutschein-E-Mail bzw. in Mein eBay vermerkt. Der Gutschein gilt für einen Einkauf bei www.eBay.de bei Bezahlung mit PayPal und ist nicht übertragbar. Es gelten die Bedingungen zur Gutschein-Einlösung. Wenn Sie den Kauf, bei dem Sie den Gutschein eingesetzt haben, rückgängig machen, kann der Gutscheinbetrag nicht erstattet und der Gutschein nicht neu verwendet werden.

Vollständige Bedingungen

Was ist Gegenstand der Aktion?

Verkäufer können teilnahmeberechtigte Angebote im Auktionsformat einstellen. eBay wird dem Verkäufer für qualifizierte Angebote einen Verkaufspreis in Aussicht stellen („eBay-Preisversprechen“) und diesen im Verkäufertool anzeigen. Um das eBay-Preisversprechen zu aktivieren, muss der Verkäufer die Empfehlung zu Startpreis, Angebotsformat und Dauer der Auktion akzeptieren, die ihm zum Zeitpunkt des Einstellens des Angebots im Verkäufertool angezeigt wird („eBay-Empfehlung“). Verkäufer müssen die eBay-Empfehlung nicht akzeptieren, um einen Artikel bei eBay einzustellen. Verkäufer, die die eBay-Empfehlung nicht akzeptieren, können mit diesem Angebot jedoch nicht an der Aktion teilnehmen.

Die Sofort-Kaufen-Option, das Festpreis-Format und die Mindestpreis-Option sind nur dann erlaubt, wenn für diese Formate ausdrücklich auch ein Preisversprechen angezeigt wird. Ansonsten sind Angebote, die diese Optionen nutzen, vom eBay-Preisversprechen ausgeschlossen. Der Verkauf des im Angebot enthaltenen Artikels ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und die Erfüllung des Preisversprechens.

Wenn ein Verkäufer ein teilnahmeberechtigtes Angebot erstellt und der Artikel verkauft wird, jedoch zu einem geringeren Preis als der versprochene Preis zum Zeitpunkt zu dem das Angebot erfolgreich eingestellt wurde, erhält der Verkäufer einen eBay-Einkaufsgutschein. Der eBay-Einkaufsgutschein entspricht dem eBay-Preisversprechen verringert um den Verkaufspreis des Artikels. Der Verkaufspreis entspricht dem vom Käufer zu entrichtenden Betrag ohne Steuern, Zollgebühren, Versandkosten und möglicher eBay-Gebühren, die anfallen könnten. Der eBay-Einkaufsgutschein wird dem Verkäufer bei PayPal-Zahlung, nachdem der Artikel vom Käufer bezahlt wurde und bei allen anderen Zahlungsmethoden, nachdem der Verkäufer den Artikel in Mein eBay als bezahlt markiert hat, innerhalb von etwa zwei (2) Werktagen zugesandt. Der Gutschein muss vom Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Gutscheins eingelöst werden.

Wer ist für die Aktion teilnahmeberechtigt?

Diese Aktion gilt nur für Verkäufer, die alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Private Verkäufer ("Verkäufer").
  • Verkäufer, die mit einer deutschen Adresse bei eBay.de angemeldet sind.
  • Verkäufer, die die Mindeststandards für das Verkaufen bei eBay.de erfüllen.

Das eBay-Preisversprechen wird unter Umständen nicht allen Verkäufern während des Einstellens des Artikels angezeigt. Ob sie teilnehmen können, erkennen sie daran, dass ihnen das eBay-Preisversprechen angezeigt wird.

Welche Angebote sind teilnahmeberechtigt?

Für qualifizierte Angebote wird eBay dem Verkäufer einen Verkaufspreis in Aussicht stellen („eBay-Preisversprechen“) und diesen im Verkäufertool anzeigen. Wird das eBay-Preisversprechen nicht angezeigt, ist das Angebot nicht teilnahmeberechtigt. Verkäufer müssen allen dargestellten Empfehlungen zum Einstellen eines für das eBay-Preisversprechen teilnahmeberechtigten Angebots („teilnahmeberechtigte Angebote“) auf der Seite von eBay Deutschland www.ebay.de folgen, indem sie die eBay-App oder mobile eBay-Webseite nutzen oder das Angebot mit dem Schnelleinstell-Tool erstellen.

Teilnahmeberechtigte Angebote müssen folgendes beinhalten:
(a) eine korrekte Artikelbezeichnung, welche den angebotenen Artikel genau beschreibt;
(b) mindestens ein wirklichkeitsgetreues Foto des angebotenen Artikels;
(c) eine korrekte Angabe und Beschreibung des Artikelzustands;
(d) mindestens eine nationale Versandoption sowie
(e) angemessene den tatsächlich anfallenden Versandkosten entsprechende Versandkosten.

Ausschließlich mit der Versandmethode „zur Abholung“ eingestellte Artikel ohne Versandoption sind nicht teilnahmeberechtigt, ebenfalls solche, deren Versandkosten 8,50 Euro überschreiten. Gestohlene, von der Verwendung gesperrte (z.B. nicht ordnungsgemäß von Apple iCloud abgemeldete Smartphones) oder anderweitig nicht nutzbare Artikel sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Aktion gilt nicht für wiedereingestellte Angebote, der Artikel muss sich innerhalb des erstmaligen Einstellens verkaufen. Die Aktion gilt ebenfalls nicht für Angebote mit nicht öffentlicher Bieter-/Käuferliste.

Sämtliche Elemente des teilnahmeberechtigten Angebots müssen wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend angegeben werden und dürfen keine Wörter, Nachrichten, Bilder, Symbole oder Aussagen enthalten, die die Absicht verfolgen, Käufer vom Kauf des eingestellten Angebots abzuhalten (z.B. Artikelbeschreibungen mit dem Ausdruck ‚bitte nicht bieten‘) oder Käufer darüber informieren, dass der angebotene Artikel tatsächlich nicht dem in der Artikelbezeichnung und Foto beschriebenen Artikel entspricht. Angebote, welche ein oder mehrere der vorgenannten Inhalte enthalten, werden von der Aktion ausgeschlossen. Die Aktion bezieht sich nicht auf Einstellgebühren, Verkaufsgebühren oder Gebühren für Zusatzoptionen. Die Aktion kann parallel zu beliebigen anderen Preisaktionen zu Angebots- oder Verkaufsgebühren gültig sein. Eine Kombination dieser Aktion mit anderen Preisaktionen ist jedoch nicht zulässig. Vorhandene Verkaufslimits des teilnehmenden Verkäuferkontos (auch Kategorie- und Artikel-Limits) behalten ihre Gültigkeit und könnten zum Ausschluss von der Aktion führen.

Wann gilt die Aktion?

Die Aktion läuft auf unbegrenzte Zeit. Es steht eBay jedoch jederzeit frei, die Aktion zu beenden. Sollte eBay die Aktion beenden, gilt dies selbstverständlich nicht für eingestellte Artikel, für die bereits ein Preisversprechen gewährt wurde.

Weitere Einschränkungen und Ausnahmen

  • Die Aktion ist nur gültig für Artikel auf der eBay-Seite www.ebay.de bei denen im Verkäufer-Tool ein eBay-Preisversprechen angezeigt wird und die Bestätigungs-E-Mail über das erfolgte Einstellen des Angebots die Information enthält, dass für dieses Angebot ein eBay-Preisversprechen gilt.
  • Verkäufer müssen die eBay-Empfehlungen zu Startpreis, Angebotsformat und Angebotsdauer annehmen.
  • Liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz zu Versandarten, Lieferzeiten und überhöhten Verpackungs- und Versandkosten vor, kann der Artikel nicht an der Aktion teilnehmen.
  • Angebote, die nicht unter Verwendung des eBay-Katalogs erstellt wurden, sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Artikel mit Artikelzustand „Als Ersatzteil / defekt“ oder „Vom Verkäufer generalüberholt“ können nicht an der Aktion teilnehmen.
  • Nicht funktionsfähige Artikel oder Geräte, die erhebliche, die Funktionsfähigkeit des Gerätes beeinflussende Schäden (insb. am Display oder Gehäuse z.B. durch Wasser, Aufprall oder fehlende Teile) aufweisen, sind ausgeschlossen.
  • Angebote, die mit Hilfe der Startzeitplanung vor dem Beginn der Aktion eingestellt werden (einschließlich Angebote, die innerhalb des Aktionszeitraums überarbeitet wurden), sind ausgeschlossen. Wird die Startzeitplanung im Aktionszeitraum genutzt und ein Startdatum nach Ende dieser Aktion gewählt, so kann das Angebot ebenfalls nicht an der Aktion teilnehmen.
  • Angebote, die überarbeitet werden, nachdem für diese ein Preisversprechen gewährt wurde, sind von der Aktion ausgeschlossen und das gewährte Preisversprechen ist ungültig. Dies gilt auch dann, wenn die Überarbeitung vom Verkäufer rückgängig gemacht wird.
  • Pro Person und Verkäufer-Konto sind maximal fünf (5) Artikel pro Kalenderjahr für die Aktion teilnahmeberechtigt. Wenn eBay feststellt, dass ein Verkäufer versucht mit mehreren Verkäuferkonten an der Aktion teilzunehmen, z.B. durch Nutzung verschiedener E-Mail-Adressen, Identitäten, Proxy-Server oder ähnlicher Methoden, werden sämtliche Angebote des Verkäufers als nicht teilnahmeberechtigt erklärt. Der Verkäufer kann dann nicht mehr an der Aktion teilnehmen.
  • Angebote, die gegen den Grundsatz zum professionellen Verkaufen bei eBay verstoßen, sind von der Aktion ausgeschlossen. Ein Verstoß im Sinne dieser Aktion liegt insbesondere dann vor, wenn der Verkäufer Artikelbilder hinzufügt, welche den Artikel und etwaige Schäden nicht deutlich erkennbar machen, wenn der Verkäufer den Artikel nicht wahrheitsgemäß oder bewusst unvollständig beschreibt oder seinem Angebot Hinweise hinzufügt, die den Verlauf der Auktion beeinflussen sollen.
  • Angebote, die gegen unseren Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen Angeboten,  gegen die Grundsätze für Verkäufer, die Grundsätze zu unzulässigen Artikeln oder den Grundsatz zu gestohlenen Gegenständen verstoßen, sind von der Aktion ausgeschlossen.

Ausschluss von der Teilnahme

Jeder Versuch, die Aktion zu manipulieren, führt automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme. eBay behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die sich nicht an diese Bedingungen oder an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und/oder an andere eBay-Grundsätze halten, von der Teilnahme auszuschließen.

Dies ist eine Aktion der eBay International AG, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz.