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Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten

Generell ist es unseren Nutzern nicht erlaubt, Kontaktinformationen in eBay-Angeboten, auf eBay Shop-Seiten oder in der eBay-Community (z. B. in Blogs, Rezensionen oder Ratgebern) anzugeben.

Als Kontaktinformationen zählen wir unter anderem:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Chat-ID oder Info

Hingegen sind gewerbliche Verkäufer zur Angabe bestimmter Informationen gesetzlich verpflichtet. Dazu gehören Kontaktdaten und eine Firmenanschrift. Weitere Informationen zu diesem Thema und an welchen Stellen Sie Ihre Angaben am besten platzieren, finden Sie weiter unten in unserem ganzen Grundsatz.

Häufig gestellte Fragen

Ich betreibe einen eBay-Shop und habe meine Kontaktdaten immer direkt in der Artikelbeschreibung mit angegeben. Darf ich das?

Nein, generell ist die Angabe von Namen und Adressen in der Artikelbeschreibung für alle Nutzer unzulässig. Gewerblichen Verkäufern ist es nicht erlaubt, ihre Kontaktinformationen außerhalb des Abschnitts „Firmeninformationen” und - soweit vorhanden - einer separaten Unterseite im eBay-Shop des Verkäufers aufzuführen.

Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend in unserem ganzen Grundsatz.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten

Generell ist es Mitgliedern nicht erlaubt, Kontaktinformationen in eBay-Angeboten, auf eBay-Shop-Seiten oder in der eBay-Community (z.B. in Blogs, Rezensionen oder Ratgebern) anzugeben.

Als Kontaktinformationen zählen unter anderem:

  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Chat-ID oder Info

Anforderungen für gewerbliche Verkäufer

Gewerbliche Anbieter sind zur Angabe bestimmter Informationen gesetzlich verpflichtet. Dazu gehören Kontaktdaten und eine Firmenanschrift.

Um diesen Anforderungen entsprechen zu können, sind Verkäufer, die bei eBay.de gewerblich verkaufen, verpflichtet, in ihrem eBay-Konto unter Rechtliche Informationen des Verkäufers entsprechende Angaben zu machen. Dadurch werden auf der Profilseite des Verkäufers automatisch die Kontaktdaten und die Firmenanschrift angezeigt.

Gewerbliche Verkäufer können zudem auf ihrer eBay Shop-Seite eine Unterseite anlegen, auf der sie ihre rechtlichen Informationen (Impressum) hinterlegen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

 
Allowed  Erlaubt
  • Für gewerbliche Verkäufer werden Firmenname, Kontaktangaben und Anschrift in den einzelnen Angeboten automatisch unter Firmeninformationen auf der Profilseite des Verkäufers angezeigt.
  • Gewerbliche Verkäufer können auf Ihrer eBay Shop-Seite eine Unterseite anlegen, auf der sie ihre rechtlichen Informationen hinterlegen.
 
Not allowed  Verboten
  • Die Angabe von Namen und Adressen außerhalb des Abschnitts Firmeninformationen und - soweit vorhanden - einer separaten Unterseite im eBay-Shop des Verkäufers ist gewerblichen Verkäufern nicht erlaubt. Die Angabe von Namen und Adressen in der Artikelbeschreibung ist unzulässig.
  • Die Angabe eines Postfachs gilt nicht als geografische Anschrift und ist als Firmenanschrift nicht gültig.
 

Hinweis: Sehen Sie sich auch unsere Videos zum Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet an.

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