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Grundsatz zur Nutzung von Bildern, Videos und anderer Inhalte

Verwenden Sie eigene Bilder und Videos und verfassen Sie eigene Beschreibungen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Die unerlaubte Verwendung von Bildern, Videos oder anderer Inhalte Dritter (z.B. Audioinhalte) ist nicht gestattet. Bei der Einstellung von genehmigten Bildern, Videos und Beschreibungen müssen zudem gewisse Standards eingehalten werden.

 

Was besagt der Grundsatz?

Die Verwendung von Inhalten Dritter ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers (z.B. über eine Lizenz) ist auf eBay (einschließlich Angeboten, Shop-Seiten und Bewertungen) nicht gestattet. Solche Inhalte umfassen:

  • Bilder
  • Videos
  • Text, wie z. B. Beschreibungen
  • andere Inhalte Dritter (z. B. Audioinhalte)

Bilder, Videos und andere Inhalte können durch das Urheberrecht oder andere Rechte geschützt sein. Die unerlaubte Verwendung von solchen geschützten Inhalten stellt eine Rechtsverletzung dar und verstößt gegen diesen Grundsatz sowie gegen den Grundsatz zu geistigem Eigentum.

eBay-Nutzer sollten für die Verwendung auf eBay eigene Inhalte erstellen und keine Inhalte Dritter oder geistiges Eigentum von Dritten verwenden. Beispielsweise sollten Verkäufer ihre eigenen Beschreibungen entwerfen und eigene Fotos und Videos für ihre Angebote erstellen. Verkäufer können außerdem Bilder und Informationen von eBay verwenden, z.B. über den eBay-Katalog, der (sobald verfügbar) über die „Passendes Produkt finden “-Funktion zur Verfügung gestellt wird.

Wenn Sie Beschreibungen, Videos, Fotos oder andere Inhalte hochladen, die von jemanden anderem erstellt wurden, dann müssen Sie eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis (z.B. eine Lizenz) von allen Personen haben, die Rechte an diesen Inhalten halten, um diese Inhalte auf eBay zu verwenden. Wenn Sie sich diese Erlaubnis nicht einholen, können die Rechteinhaber diese Inhalte beispielsweise über das Verifizierte Rechteinhaber (VeRI) Programm an eBay melden. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Aktivitäten, die nicht erlaubt sind:

  • Bilder und Videos ohne Erlaubnis aus Angeboten von anderen eBay-Verkäufern, von den Webseiten der Produkthersteller oder aus Ergebnislisten von Suchmaschinen zu übernehmen
  • Texte von der Produktverpackung ohne Erlaubnis zu kopieren: In der Regel können Sie Informationen wie Maße, Gewicht oder andere Artikelangaben verwenden, die zur Beschreibung des Artikels notwendig sind und die Sie nicht anders formulieren können. Sie sollten es jedoch vermeiden, anderen Text von Produktverpackungen zu verwenden
  • Texte von Katalogen oder Werbungen ohne Erlaubnis einzuscannen oder zu kopieren

Darüber hinaus müssen Sie beim Einstellen von Inhalten wie Bildern, Videos oder Texten auf eBay die folgenden Standards beachten:

  • Markennamen und Logos Dritter: Die Verwendung von Markennamen und Logos Dritter in Produktbildern und anderen Inhalten ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zum geistigen Eigentum.
  • Überschreitung der maximalen Größe: Wir empfehlen, dass Videos für ein optimales Seherlebnis kürzer als 1 Minute sein sollten. Videos über 150 MB sind nicht erlaubt.
  • Schlechte Qualität: Verschwommene, undefinierte oder verzerrte Bilder oder Videos sind nicht zulässig.
  • Expliziter Inhalt: Weitere Informationen zu dieser Art von verbotenen Inhalten finden Sie in unserem Grundsatz zu expliziten Inhalten.
  • Anstößige Inhalte: Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern oder verherrlichen, sind nicht erlaubt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln.
  • Nacktbilder und sexuelle Inhalte: Videos und Bilder dürfen keine Nacktheit zeigen und keine sexuell orientierten Inhalte enthalten. Mehr dazu finden Sie im Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt.
  • Käufer von eBay wegleiten: Inhalte, die Käufer von eBay wegleiten, wie z.B. Fotos oder Texte mit Kontaktinformationen, Weblinks, URLs oder andere Aussagen, die Käufer dazu ermutigen, ihre Aktivitäten außerhalb von eBay durchzuführen (z.B. "Weitere Informationen finden Sie auf xyz.ie"), sind nicht zulässig. Weitere Informationen finden Sie in unserem Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.
  • Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter ist nicht gestattet.
  • Hochladen von Bildern bei Rückgabeanfragen: Wenn Sie eine Rückgabeanfrage stellen, können wir Sie auffordern, ein Bild hochzuladen. Sie dürfen nur Bilder hochladen, die für die Rückgabe des Artikels relevant sind.
  • Hochladen von Bildern für eine Bewertung: Wenn Sie eine Bewertung abgeben, müssen Sie den Artikel, den Sie gekauft haben, genau beschreiben. Sie können Bilder hochladen, wenn diese die Rechte Dritter nicht verletzen und unsere Grundsätze beachten, einschließlich des Grundsatzes zum Missbrauch von Bewertungen, des Grundsatzes zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, des Grundsatzes zu Angeboten mit sexuellem Inhalt und des Grundsatzes zu expliziten Inhalten.
  • unseren Richtlinien entsprechen, einschließlich der Richtlinien für Feedback-Missbrauch, der Richtlinien für anstößiges Material, der Richtlinien für Artikel für Erwachsene und der Richtlinien für illegale explizite Inhalte.

Weitere Grundsätze, die in diesem Zusammenhang relevant sein können: Grundsatz zu geistigem Eigentum, Grundsatz zu expliziten Inhalten, Grundsatz zu anstößigen und beleidigenden Artikeln, Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt, Grundsatz zu Käufen und Verkäufen außerhalb von eBay.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz verhindert die Verwendung von Inhalten auf eBay, welche die Rechte von Dritten verletzen. Darüber hinaus trägt dieser Grundsatz dazu bei, sicherzustellen, dass eBay-Nutzer Artikel finden, die ihren Erwartungen entsprechen und die den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich bei eBay Bilder oder Videos verwenden, die ich von anderen Webseiten kopiert habe?

Nein. Sie dürfen keine Bilder und Videos von Webseiten Dritter verwenden, auch dann nicht, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Das Kopieren von Inhalten von anderen Websites (einschließlich der Herstellerwebseiten) oder aus den Ergebnissen von Internetsuchen kann als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden.

 
Ein anderer Verkäufer verwendet ein Bild oder ein Video auf eBay, das ich auch verwenden möchte. Darf ich das Bild oder das Video kopieren?

Nein. Sie dürfen Bilder und Videos von anderen Verkäufern nicht ohne Zustimmung verwenden. Andere Verkäufer sind möglicherweise nicht berechtigt, Ihnen die Zustimmung zur Verwendung von Bildern und Videos für Ihr Angebot zu erteilen (z.B., wenn sie die Bilder/Videos von einem Dritten lizenziert haben und die Lizenz auf den konkreten Verkäufer begrenzt ist).

 
Was kann ich tun, wenn mein Bild, mein Video oder mein Text von einem anderen Verkäufer verwendet wird?

Sie können den Verkäufer kontaktieren und ihn auffordern, Ihr Bild oder Ihren Text zu entfernen.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten für Rechteinhaber, Verletzungen ihrer geistigen Eigentumsrechte an eBay zu melden, finden Sie im Grundsatz zu geistigem Eigentum.

 
Mein Inhalt wurde wegen eines Verstoßes gegen diesen Grundsatz entfernt. Was kann ich tun?

Wenn Sie glauben, dass uns ein Fehler unterlaufen ist, haben Sie in gewissen Fällen die Möglichkeit, die Maßnahme von eBay überprüfen zu lassen. Weitere Informationen zu den Optionen bei Maßnahmen finden Sie bei den häufig gestellten Fragen zum Grundsatz zu geistigem Eigentum von eBay.

 
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