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Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote

Bei eBay ist es nicht gestattet, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding”). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.

Es ist möglich, dass jemand, der auf den Artikel einer ihm bekannten Person bietet, über mehr Informationen über den Artikel verfügt als andere Käufer. So können unfaire Vorteile gegenüber Mitbietenden entstehen. Es kann auch dazu führen, dass ein anderer Bieter mehr zahlt als nötig.

Für uns steht an oberster Stelle, dass wir einen fairen und sicheren Online-Marktplatz für alle Nutzer bieten. Daher haben wir entsprechende Richtlinien entwickelt. Lesen Sie mehr dazu weiter unten in unserem vollständigen Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote.

Häufig gestellte Fragen

 

Kann ich Artikel per „Sofort Kaufen”-Option kaufen, wenn ich den Verkäufer persönlich kenne?

Ja, Sie können Angebote per Sofort-Kaufen erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist.

Können meine Mitarbeiter auf meine Angebote bieten?

Nein, Ihre Mitarbeiter können nicht auf Ihre Artikel bieten. Verkäufer mit Angestellten sollten dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter diese Richtlinie ebenfalls kennen.

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Sie haben den Verdacht, dass jemand die Regeln bricht und dass es sich um „Shill-Bidding” handeln könnte? Dann melden Sie es uns und wir werden uns darum kümmern. Stellen Sie dabei bitte sicher, dass Sie die Benutzer-ID und die Artikelnummer des Mitglieds angeben.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote

Es ist verboten, auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen (sog. „Shill Bidding”). Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den Verkäufer persönlich kennen.

Was genau verstehen wir unter dem Bieten auf eigene Angebote?

  • Ein Verkäufer bietet sein Auto auf eBay an. Im Verlauf der Auktion erkennt er, dass sein Auto weniger als erhofft erbringen könnte. Damit das Auto nicht für weniger als geplant verkauft wird, gibt der Verkäufer über ein anderes eBay-Mitgliedskonto Gebote auf sein eigenes Auto ab, um so den Preis in die Höhe zu treiben.
  • Ein eBay-Mitglied verkauft seinen MP3-Player auf eBay. Während der Angebotsdauer bietet ein Freund des Verkäufers ebenfalls auf den MP3-Player, obwohl er diesen nicht kaufen und nur den Preis oder die Nachfrage nach oben treiben möchte. Eine dritte Person bietet daraufhin EUR 5,00 mehr und ist bei Angebotsende Höchstbietender und hat den Artikel gekauft. Das frühere Gebot des Freundes war unzulässig, da dieser den Artikel nicht wirklich kaufen wollte und der Höchstbietende dadurch einen höheren Preis gezahlt hat.
  • Ein eBay-Mitglied verkauft sein Fahrrad auf eBay. Die Schwester des Verkäufers bietet mit. Da sich die Schwester des Verkäufers einen Informationsvorteil gegenüber anderen Bietern verschaffen kann, ist es ihr untersagt auf das Fahrrad zu bieten, auch wenn sie es wirklich kaufen möchte.

Warum ist das Bieten auf eigene Angebote verboten?

Durch das Bieten auf eigene Angebote wird das Vertrauen in den eBay-Marktplatz beschädigt, da so die Preisbildung im Rahmen von Online-Auktionen manipuliert wird und ein fairer Bietwettbewerb verhindert wird.

Weil Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers Informationen zu einem Artikel einholen können, die ihnen einen Vorteil bei der Gebotsabgabe verschaffen könnten, dürfen sie nicht auf Angebote des Verkäufers bieten – auch wenn sie den Artikel wirklich kaufen möchten.

Zusätzlich kann das Bieten auf eigene Angebote dazu verwendet werden, Bewertungsprofile oder die Platzierung in der Suche künstlich zu verbessern. Lesen Sie dazu auch unseren Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen.

Ausnahmen zum Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote

Familienmitglieder, Mitbewohner, Angestellte oder Geschäftspartner eines Verkäufers (z. B. eines Verkaufsagenten) dürfen Angebote per „Sofort-Kaufen” erwerben, da hierbei eine Manipulation des Preises nicht möglich ist. Verboten ist es allerdings, Artikel nur mit dem Ziel zu kaufen oder kaufen zu lassen, um dadurch das prozentuale Verhältnis der detaillierten Verkäuferbewertungen zur Anzahl der verkauften Artikel zu verändern.

Verstoß gegen unsere Grundsätze

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Hinweis: In einigen Ländern der Welt ist das Bieten auf eigene Artikel gesetzlich verboten und daher strafbar.

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