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Grundsatz zu lebenden Tieren

Haustiere und die meisten lebenden Tiere sind bei eBay unzulässig. Die wenigen Ausnahmen, die erlaubt sind, müssen unseren Grundsätzen entsprechen.

Unser Grundsatz zu lebenden Tieren spiegelt unser Engagement für den Tierschutz und den Schutz von gefährdeten und bedrohten Arten wider.

Was besagt der Grundsatz?

Der Handel mit lebenden Tieren ist bei eBay bis auf die folgenden beiden Ausnahmen unzulässig:

  • Aquariumfische, wie z.B. Zierfische, die zusammen mit einem kompletten Aquarium und ausschließlich mit der Option „Nur Abholung“ angeboten werden.
  • Prähistorische Krabbeneier (z.B. Triops).

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet . Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, das Engagement von eBay im Tier- und Artenschutz zu unterstützen.

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