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Es ist bei eBay verboten, beim Anbieten von Artikeln die eBay-Suche durch den übermäßigen Gebrauch von Suchworten zu manipulieren (z.B. durch "Keyword-Spamming").
Die eBay-Suche dient Nutzern zum gezielten und schnellen Auffinden von Angeboten und Angebotsgruppen. Damit die Nutzer unter Verwendung geeigneter Suchworte und Suchparameter die gewünschten Suchergebnisse erhalten, müssen sich alle Textinhalte, die zur Beschreibung von Angeboten verwendet werden, eindeutig auf die angebotenen Artikel beziehen.
Angebote, die in themen- und artikelfremden Suchergebnislisten erscheinen, sind unfair gegenüber Nutzern, die dadurch falsche Suchergebnisse erhalten. Sie beeinträchtigen die Funktionalität der eBay-Suche und sind deshalb unzulässig.
Zu den Methoden unzulässiger Suchmanipulation zählen insbesondere die Verwendung artikelfremder Markennamen, unpassender Suchworte oder Suchworte, die eine scheinbare Relevanz zum Inhalt nur vortäuschen, deren eigentlicher Zweck aber die unlautere Anlockung von Nutzern ist.
Eine ungerechtfertigte Verwendung von Markennamen kann zudem eine Verletzung von Markenrechten darstellen und kann strafbar sein.
Es ist bei eBay ebenfalls verboten, Artikellisten in Kategorien zu manipulieren. Dabei stellen Verkäufer ihre Angebote absichtlich in falsche Kategorien ein, damit mehr Käufer auf diese Artikel aufmerksam werden. In eine Markenkategorie dürfen auch keine markenfremden Produkte eingestellt werden.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung von aktiven Angeboten
- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
- Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
- Verlust des PowerSeller-Status
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