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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die neuen und die alten AGB im Überblick

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „eBay-AGB“) regeln die Nutzung der deutschen Website (ebay.de), der dazugehörigen Dienste, lokalen und mobilen Applikationen (im Folgenden: “Apps”) und Anwendungen sowie deren Integration in andere Websites, Applikationen und Dienste (im Folgenden gemeinsam: „eBay-Dienste“). Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen stehen möglicherweise nicht bei allen eBay-Diensten zur Verfügung bzw. erfordern die Anmeldung eines eBay-Kontos. Für die Nutzung der eBay-Dienste über Apps gelten zusätzlich zu diesen eBay-AGB die Bestimmungen für mobile Endgeräte.

Der Vertragspartner eines Nutzers ist bei einem Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der natürlichen Person

  • in der EU die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, Deutschland,
  • im Vereinigten Königreich die eBay (UK) Limited, 1 More London Place, London, SE1 2AF, Großbritannien,
  • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA, Kanadas und Indiens die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz,
  • in Kanada die eBay Canada Limited, 240 Richmond Street West, 2nd Floor Suite 02-100, Toronto, Ontario, M5V 1V6, Kanada,
  • in Indien die eBay Singapore Services Pte Ltd, 10 Collyer Quay, #10-01 Ocean Financial Centre, Singapore 049315,
  • in den USA die eBay Inc., 2025 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA.

Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „eBay“ bezeichnet.

Diese eBay-AGB treten für alle über die deutschen eBay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 11. Februar 2024 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen eBay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Nutzer, die sich ab dem 11. Januar 2024 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die eBay-AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „eBay-AGB“) regeln die Nutzung der deutschen Website (ebay.de), Dienste, lokalen und mobilen Applikationen (im Folgenden: “Apps”) und Anwendungen von eBay sowie deren Integration in andere Websites, Applikationen und Dienste (im Folgenden gemeinsam: „eBay-Dienste“). Bestimmte Funktionalitäten und Zusatzoptionen stehen möglicherweise nicht bei allen eBay-Diensten zur Verfügung bzw. erfordern die Anmeldung eines eBay-Kontos. Für die Nutzung der eBay-Dienste über Apps gelten zusätzlich zu diesen eBay-AGB die Bestimmungen für mobile Endgeräte.

Der Vertragspartner eines Nutzers ist bei einem Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der natürlichen Person

  • in der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, Deutschland,
  • im Vereinigten Königreich die eBay (UK) Limited, 1 More London Place, London, SE1 2AF, Großbritannien,
  • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA, Kanadas und Indiens die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz,
  • in Kanada die eBay Canada Limited, 240 Richmond Street West, 2nd Floor Suite 02-100, Toronto, Ontario, M5V 1V6, Kanada,
  • in Indien die eBay Singapore Services Pte Ltd, 10 Collyer Quay, #10-01 Ocean Financial Centre, Singapore 049315,
  • in den USA die eBay Inc., 2025 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA.

Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „eBay“ bezeichnet.

Diese eBay-AGB treten für alle über die deutschen eBay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 03. April 2023 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen eBay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht. Für alle Nutzer, die sich ab dem 03. März 2023 angemeldet haben, gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung die eBay-AGB in der Fassung, der sie bei der Anmeldung zugestimmt haben.

Die Nutzung der eBay-Dienste wird zusätzlich zu den eBay-AGB durch die eBay-Grundsätze geregelt.

Folgende eBay-Grundsätze sind von besonderer Bedeutung:

Widerrufsbelehrung

Wenn Sie eBay als Verbraucher nutzen, gilt für Sie das folgende:

Widerrufsbelehrung

Wenn Sie eBay als Verbraucher nutzen, gilt für Sie das folgende:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Post, telefonisch oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns per Post, telefonisch oder per E-Mail mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, impressum@ebay.de:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow:
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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§ 1 Leistungsbeschreibung

§ 2 Anmeldung und eBay-Konto

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste

§ 4 Zahlungsabwickelung bei eBay

§ 5 Meldung von Inhalten und Maßnahmen zur Moderation von Inhalten

§ 6 Maßnahmen bei sonstigen Regel Verstößen

§ 7 internes Beschwerdemanagment-system und Kundenservice

§ 8 Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung

§ 9 Maßnahmen bei unbegründeten Meldungen und Beschwerden

§ 10 Kündigung

§ 11 Gebühren

§ 12 Angebotsformate und Vertragsschluss

§ 13 Bewertungen

§ 14 Haftungsbeschränkung

§ 15 Freistellung

§ 16 Schlussbestimmungen

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Über den eBay-Marktplatz können von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer“) in Verkaufsangeboten („Angebot(e)“ “) Waren und Leistungen aller Art („Artikel“) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer“) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer“) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden , sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern des eBay-Marktplatzes geschlossenen Verträge. Dies gilt unverändert im Rahmen der Zahlungsabwicklung bei eBay gemäß § 4

  2. eBay bewirbt die eBay-Dienste und stellt anderen eBay-Gesellschaften sowie Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Angeboten und Inhalten der Nutzer zur Verfügung, damit diese die Inhalte auf Websites, in Apps und in E-Mails bewerben können. Dies betrifft z.B. die Anzeige von Angeboten und Inhalten von Nutzern im Rahmen von Preisvergleichsseiten oder Werbeplatzierungen auf Webseiten oder in Apps Dritter.

  3. eBay hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps von eBay oder Dritten dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern können auch über die eBay-Dienste anderer Länder abgerufen werden. Angebote und sonstige Inhalte können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden. Der Verkäufer kann internationale Käufer vom Kauf seiner Artikel ausschließen, indem er internationale Versandorte explizit ausschließt oder einen entsprechenden Käuferkreis festlegt. Sofern ein Artikel über den eBay-Dienst eines anderen Landes angeboten bzw. verkauft wird, als demjenigen eBay-Dienst, bei dem sich der Verkäufer registriert hat, gelten für dieses Angebot bzw. diese Transaktion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anwendbaren Grundsätze und Richtlinien (einschließlich etwaiger Käuferschutzprogramme) des eBay-Dienstes dieses anderen Landes. Weitere Informationen finden sich im Grundsatz zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay.

  4. Wenn ein Käufer den eBay-Dienst eines anderen Landes zum Kauf eines Artikels nutzt, als denjenigen, bei dem sich der Käufer registriert hat, gelten für diesen Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die anwendbaren Grundsätze und Richtlinien (einschließlich etwaiger Käuferschutzprogramme) des eBay-Dienstes dieses anderen Landes, die der Käufer vor dem Kauf dort einsehen kann.

  5. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.

  6. Mittels der eBay-Dienste veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung von eBay oder der anderen eBay-Gesellschaften dar und werden von eBay und den anderen eBay-Gesellschaften grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

  7. eBay kann die Nutzung der eBay-Dienste oder einzelner Funktionen der eBay-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (privat/gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. eBay kann insbesondere die Kaufaktivitäten eines Nutzers gemäß den Bestimmungen zu Kauflimits und Einschränkungen einschränken und dabei auch die Abgabe von Geboten von weiteren Voraussetzungen wie einer vorherigen Verifizierung abhängig machen.

  8. eBay behält sich das Recht vor, den eBay-Marktplatz innerhalb der eBay-Grundsätze zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist, dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten entstehen, und die Änderung dem Zweck dient, den eBay-Marktplatz an die technische Entwicklung, geänderte Nutzerzahlen, ein geändertes Nutzungsverhalten oder geänderte Nutzererwartungen anzupassen.

  9. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der eBay-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen. § 14 (Haftungsbeschränkung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

  10. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der eBay-Dienste behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Artikel und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz zu technischen Problemen.

  11. Auf die unter § 1 Abs. 9 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 1 Abs. 10 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

  12. Im Falle von Mängeln der eBay-Dienste können Verbraucher gemäß der gesetzlichen Vorschriften Gewährleistungsansprüche gegen eBay geltend machen. Auf etwaige Schadensersatzansprüche finden dabei die Bestimmungen in § 14 (Haftungsbeschränkung) Anwendung.

  13. Über die eBay-Dienste kann der Käufer Zusatzleistungen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay in Anspruch nehmen, wie insbesondere Versicherungen oder Montage- und Aufstellleistungen. Dem Verkäufer ist es unter Einhaltung der generellen Regeln des § 3 dieser eBay-AGB sowie der anwendbaren gesetzlichen Regelungen gestattet, eigene Zusatzleistungen über die eBay-Dienste anzubieten (wie z.B. Montage- und Aufstellleistungen). Wenn der Verkäufer im Rahmen seines Angebots selbst oder über Kooperationspartner Zusatzleistungen wie Garantien, Garantieverlängerungen oder Produktversicherungen anbietet, muss er bei der Gestaltung seines Angebots berücksichtigen, ob diese mit etwaigen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay im Hinblick auf das jeweilige Angebot des Verkäufers angebotenen vergleichbaren Zusatzleistungen kompatibel sind, und seinen jeweiligen Pflichten gegenüber dem Käufer nachkommen, insbesondere etwaigen Beratungspflichten.

§ 1 Leistungsbeschreibung

  1. Mittels der eBay-Dienste bietet eBay einen Marktplatz an, auf dem von natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften („Nutzer”) in Verkaufsangeboten („Angebot”), Waren und Leistungen aller Art („Artikel”) angeboten (in dieser Eigenschaft „Verkäufer”) und erworben (in dieser Eigenschaft „Käufer”) und sonstige Inhalte veröffentlicht werden können, sofern deren Angebot, Erwerb oder Veröffentlichung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, diese eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstößt. eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Dies gilt unverändert im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay gemäß § 4.

  2. eBay bewirbt die eBay-Dienste und stellt anderen eBay-Gesellschaften sowie Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Angeboten und Inhalten der Nutzer zur Verfügung, damit diese die Inhalte auf Websites, in Apps und in E-Mails bewerben können. Dies betrifft z.B. die Anzeige von Angeboten und Inhalten von Nutzern im Rahmen von Preisvergleichsseiten oder Werbeplatzierungen auf Webseiten oder in Apps Dritter.

  3. eBay hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder in Apps von eBay oder Dritten dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Nutzern können auch über die eBay-Dienste anderer Länder abgerufen werden. Angebote und sonstige Inhalte können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden. Der Verkäufer kann internationale Käufer vom Kauf seiner Artikel ausschließen, indem er internationale Versandorte explizit ausschließt oder einen entsprechenden Käuferkreis festlegt. Sofern ein Artikel über den eBay-Dienst eines anderen Landes angeboten bzw. verkauft wird, als demjenigen eBay-Dienst, bei dem sich der Verkäufer registriert hat, gelten für dieses Angebot bzw. diese Transaktion die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anwendbaren Grundsätze und Richtlinien (einschließlich etwaiger Käuferschutzprogramme) des eBay-Dienstes dieses anderen Landes. Weitere Informationen finden sich im Grundsatz zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay.

  4. Wenn ein Käufer den eBay-Dienst eines anderen Landes zum Kauf eines Artikels nutzt, als denjenigen, bei dem sich der Käufer registriert hat, gelten für diesen Kauf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die anwendbaren Grundsätze und Richtlinien (einschließlich etwaiger Käuferschutzprogramme) des eBay-Dienstes dieses anderen Landes, die der Käufer vor dem Kauf dort einsehen kann.

  5. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein eBay-Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.

  6. Mittels der eBay-Dienste veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern stellen nicht die Meinung von eBay dar und werden grundsätzlich nicht von eBay auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

  7. eBay kann die Nutzung der eBay-Dienste oder einzelner Funktionen der eBay-Dienste oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z. B. Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Kontotyp (privat/gewerblich), Status des Bewertungsprofils (einschließlich detaillierter Verkäuferbewertungen), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. eBay kann insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen die Kaufaktivitäten eines Nutzers einschränken und dabei auch die Abgabe von Geboten von weiteren Voraussetzungen wie einer vorherigen Verifizierung abhängig machen. Weitere Informationen zu Kauflimits und Einschränkungen.

  8. eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von eBay zumutbar ist.

  9. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der eBay-Dienste besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. eBay schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). eBay berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen. § 9 dieser eBay-AGB (Haftungsbeschränkung) bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

  10. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung der eBay-Dienste behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert. Hinsichtlich einer Gutschrift von Gebühren für die betroffenen Artikel und einer Verlängerung dieser Angebote gilt der Grundsatz zu technischen Problemen.

  11. Auf die unter § 1 Abs. 9 aufgeführten Wartungsarbeiten wird die Vorschrift unter § 1 Abs. 10 nicht angewendet. Angebote, die während solcher Wartungsarbeiten enden, werden nicht verlängert, obwohl das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist. Gutschriften für Gebühren werden nicht erteilt.

  12. Über die eBay-Dienste kann der Käufer Zusatzleistungen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay in Anspruch nehmen, wie insbesondere Versicherungen oder Montage- und Aufstellleistungen. Dem Verkäufer ist es unter Einhaltung der generellen Regeln des § 3 dieser eBay-AGB sowie der anwendbaren gesetzlichen Regelungen gestattet, eigene Zusatzleistungen über die eBay-Dienste anzubieten (wie z.B. Montage- und Aufstellleistungen). Wenn der Verkäufer im Rahmen seines Angebots selbst oder über Kooperationspartner Zusatzleistungen wie Garantien, Garantieverlängerungen oder Produktversicherungen anbietet, muss er bei der Gestaltung seines Angebots berücksichtigen, ob diese mit etwaigen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay im Hinblick auf das jeweilige Angebot des Verkäufers angebotenen vergleichbaren Zusatzleistungen kompatibel sind, und seinen jeweiligen Pflichten gegenüber dem Käufer nachkommen, insbesondere etwaigen Beratungspflichten.

  13. Der Kundenservice von eBay ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu auch ein internes Beschwerdemanagementsystem.

    Der Kundenservice von eBay dokumentiert und prüft jede Beschwerde sorgfältig und wird die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen und den Nutzer hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren. eBay überprüft sein internes Beschwerdemanagementsystem regelmäßig und erstellt hierüber einen Bericht.

§ 2 Anmeldung und eBay-Konto

  1. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und Kenntnisnahme der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

  3. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien).
  4. Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die eBay-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (“gewerbliche Nutzer” bzw. “gewerbliche Verkäufer”), sind verpflichtet, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen. Wandelt ein Nutzer sein privates eBay-Konto in ein gewerbliches eBay-Konto um, so gelten für ihn ab dem Zeitpunkt der Umstellung die in diesen eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen enthaltenen Regelungen für gewerbliche Nutzer.

  5. Nach Aufforderung durch eBay müssen gewerbliche Verkäufer aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften mindestens die folgenden Informationen und Dokumente an eBay übermitteln:
    • Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
    • Kopie eines Identitätsdokuments oder eine andere elektronische Identifizierung im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014;
    • Angaben zum Bankkonto;
    • falls der Verkäufer in einem Handelsregister oder einem ähnlichen öffentlichen Register eingetragen ist, das Handelsregister, in dem er eingetragen ist, und seine Handelsregisternummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; und
    • eine Selbstbescheinigung, in der sich der Verkäufer verpflichtet, nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen.

    Gewerblichen Verkäufern wird die Nutzung der eBay-Dienste erst gestattet, wenn die vorstehend aufgeführten Informationen und Dokumente vorliegen und für eBay kein Grund zur Annahme besteht, dass diese nicht verlässlich oder vollständig sind. eBay kann die vorstehend aufgeführten Informationen und Dokumente in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen auch von anderen Nutzern anfordern.

  6. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

  7. Erhält eBay einen Hinweis darauf oder hat eBay anderweitig Grund zur Annahme, dass die vom Nutzer angegebenen Informationen oder Dokumente ganz oder teilweise unrichtig, unvollständig oder nicht auf dem aktuellen Stand sind, ist eBay berechtigt, den Nutzer aufzufordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Versäumt der Nutzer es, die Informationen oder Dokumente innerhalb der gesetzten Frist zu berichtigen bzw.  zu vervollständigen, ist eBay berechtigt, die Erbringung seiner Dienste auszusetzen und den Nutzer zu sperren, bis der Nutzer der Aufforderung vollständig nachgekommen ist (siehe § 6). Gewerbliche Verkäufer haben in einem solchen Fall die Möglichkeit, eine Beschwerde über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay nach § 7 einzureichen sowie nach § 8 eine staatlich zertifizierte Streitbeilegungsstelle anzurufen.
  8. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.

  9. Ein eBay-Konto ist nicht übertragbar.

  10. eBay behält sich das Recht vor, eBay-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für eBay-Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert eBay den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.

  11. Im Rahmen der eBay-Dienste hat eBay Zugang zu verschiedenen Informationen über Nutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Nutzer im Rahmen der eBay-Dienste an eBay übermitteln (wie z.B. Kontaktinformationen oder Artikelinformationen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung der eBay-Dienste generiert werden (wie z.B. Bewertungen, Verkaufsanalysen oder Kommunikation).

    Nutzer erhalten insbesondere über Mein eBay und auf Wunsch auch über Verkäufertools Informationen, die für die Abwicklung der Transaktion erforderlich sind (insbesondere die Kontaktinformationen des anderen an einer Transaktion beteiligten Nutzers) sowie auch aggregierte Informationen zur Performance und Analyse ihrer Angebote im Rahmen der eBay-Dienste, die teilweise auch in Relation zu den Daten anderer Nutzer der eBay-Dienste stehen (wie z.B. Anzahl der Impressions eines Angebots, Verkaufsrate oder Rücksendungsquote).

    eBay gibt Informationen über Nutzer an Dritte nur weiter, sofern das für die Erbringung der eBay-Dienste erforderlich ist (wie z.B. im Falle der Bewerbung der eBay-Dienste über Dritte gemäß § 1 Abs. 2) oder eBay hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.

    Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Nutzer bereitgestellten oder durch seine Nutzung der eBay-Dienste generierten Daten in dessen eBay-Konto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt eBay diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit eBay hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden (z.B. Statistiken über Verkäufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt.

    Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eBay einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert eBay in der eBay-Datenschutzerklärung.

§ 2 Anmeldung und eBay-Konto

  1. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines eBay-Kontos unter Zustimmung zu diesen eBay-AGB und Kenntnisnahme der eBay-Datenschutzerklärung. Mit der Anmeldung kommt zwischen eBay und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden: „Nutzungsvertrag”) zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

  2. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

  3. Die von eBay bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Nutzer, die die eBay-Dienste in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (“gewerbliche Nutzer” bzw. “gewerbliche Verkäufer”), sind verpflichtet, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen. Wandelt ein Nutzer sein privates eBay-Konto in ein gewerbliches eBay-Konto um, so gelten für ihn ab dem Zeitpunkt der Umstellung die in diesen eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen enthaltenen Regelungen für gewerbliche Nutzer.

  4. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des eBay-Kontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien).

  5. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem eBay-Konto unverzüglich zu aktualisieren.

  6. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem eBay-Konto sorgfältig sichern. Nutzer sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein eBay-Konto von Dritten missbraucht wurde.

  7. Ein eBay-Konto ist nicht übertragbar.

  8. eBay behält sich das Recht vor, eBay-Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für eBay-Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert eBay den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.

  9. Im Rahmen der eBay-Dienste hat eBay Zugang zu verschiedenen Informationen über Nutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören insbesondere solche Informationen, die Nutzer im Rahmen der eBay-Dienste an eBay übermitteln (wie z.B. Kontaktinformationen oder Artikelinformationen) sowie solche, die bei der Erbringung und Abwicklung der eBay-Dienste generiert werden (wie z.B. Bewertungen, Verkaufsanalysen oder Kommunikation).

    Nutzer erhalten insbesondere über Mein eBay und auf Wunsch auch über Verkäufertools Informationen, die für die Abwicklung der Transaktion erforderlich sind (insbesondere die Kontaktinformationen des anderen an einer Transaktion beteiligten Nutzers) sowie auch aggregierte Informationen zur Performance und Analyse ihrer Angebote im Rahmen der eBay-Dienste, die teilweise auch in Relation zu den Daten anderer Nutzer der eBay-Dienste stehen (wie z.B. Anzahl der Impressions eines Angebots, Verkaufsrate oder Rücksendungsquote).

    eBay gibt Informationen über Nutzer an Dritte nur weiter, sofern das für die Erbringung der eBay-Dienste erforderlich ist (wie z.B. im Falle der Bewerbung der eBay-Dienste über Dritte gemäß § 1 Abs. 2) oder eBay hierzu gesetzlich oder vertraglich berechtigt ist.

    Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Nutzer bereitgestellten oder durch seine Nutzung der eBay-Dienste generierten Daten in dessen eBay-Konto gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt eBay diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit eBay hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder hieran ein berechtigtes Interesse hat. Aggregierte Daten, die durch die Nutzung generiert wurden (z.B. Statistiken über Verkäufe in einer Kategorie) werden grundsätzlich auch nach Vertragsende weiterhin aufbewahrt.

    Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eBay einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener informiert eBay in der eBay-Datenschutzerklärung.

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB sowie insbesondere die eBay-Grundsätze, die als Leitlinien für die Nutzung der Dienste von eBay dienen, nicht verletzen. Auch mit seinem sonstigen Nutzungsverhalten darf der Nutzer nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB und die eBay-Grundsätze verstoßen. Es ist unter anderem verboten:

    • Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, die eBay-Grundsätze, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei eBay anzubieten;
    • durch Verwendung mehrerer eBay-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder eigene Artikel zu kaufen;
    • die Suchfunktionen der eBay-Dienste zu manipulieren, z.B. indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden.

    Die Einzelheiten regeln § 5 und § 6.

  2. Verkäufer müssen insbesondere die Grundsätze für das Einstellen von Artikeln beachten, ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.

  3. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.

  4. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass Angebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen gefunden werden können. eBay behält sich vor, die Laufzeiten von Auktionen um bis zu 15 Minuten zu verlängern, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Eine solche Verlängerung erfolgt nicht für Auktionen unter Verwendung der Startzeitplanung.

  5. eBay ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse unter anderem nach den folgenden Hauptparametern:

    • Standort des Käufers, Suchanfrage, eBay-Seite auf welcher der Käufer sucht und Suchhistorie des Käufers

    • Artikelstandort, Angebotsformat, Preis, Höhe der Versandkosten, Rücknahmebedingungen, Anzahl der Verkäufe des jeweiligen Artikels und Relevanz mit Blick auf die Suchanfrage

    • Verkaufshistorie des Verkäufers, inklusive der Einhaltung der Grundsätze für das Einstellen von Artikeln, der detaillierten Verkäuferbewertungen, des Einhaltens sonstiger eBay-Grundsätze und der Mängelquote

    • Anzahl der Angebote, die zu der Suchanfrage des Käufers passen

    Weitere Informationen zur eBay-Suche für Käufer sowie Weitere Informationen zur Optimierung der eigenen Angebote für die eBay-Suche für Verkäufer.

    Darüber hinaus werden stets auch Suchergebnisse für Angebote angezeigt, bei denen sich der jeweilige Verkäufer zur Zahlung einer zusätzlichen Anzeigengebühr im Falle eines Klicks auf das Angebot bzw. im Falle des Verkaufs des angebotenen Artikels bereit erklärt hat. Diese Suchergebnisse werden als “Anzeige” gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Marketing-Tool “Anzeigen”.

  6. eBay kann Nutzern personalisierte Empfehlungen anbieten, um ihnen eine relevante und ansprechende Nutzererfahrung zu bieten und sie beim Verkauf oder Kauf von Artikeln, die sie interessieren, zu unterstützen. Diese Empfehlungen können Daten bezüglich der Aktivität des Nutzers auf eBay berücksichtigen, einschließlich seines Such- und Nutzungsverhaltens sowie seiner Kaufhistorie, der aufgesuchten eBay-Seiten, Unterseiten und Kategorien, des Standorts des Artikels und die Lieferbarkeit an den Standort des Käufers, des Angebotsformats, des Preises, der Versandkosten, der Verkaufsbedingungen, der Versandoptionen, der Angebotsdauer, der Angebotshistorie und der Relevanz für die jeweilige Suchanfrage; der Historie des Verkäufers, einschließlich seines Angebotsverhaltens, seiner Verkaufshistorie und seiner Bewertungen; der zu erwartenden Monetarisierung des Artikels; der Anzahl der Angebote, die der Suchanfrage des Nutzers entsprechen; saisonabhängiger Umstände, Veranstaltungen, Aktionen und Trends sowie des Interesses an diesem oder ähnlichen Artikeln von ähnlichen Nutzern. Weitere Informationen zu eBays personalisierten Empfehlungen finden Sie hier.

    Sie können die Einstellungen für die Nutzung Ihrer eBay-Aktivitäten für personalisierte bezahlte Empfehlungen hier anpassen.

  7. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Artikel ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung der eBay-Dienste keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.

  8. Gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.

  9. Soweit nicht anders angegeben (was bei grenzüberschreitenden Verkäufen der Fall sein kann), versteht sich der Preis der jeweiligen Artikel als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

  10. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, Gebühren für Zahlungsdienstleistungen oder Provisionen von Käufern einzufordern.

  11. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der eBay-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.

  12. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der eBay-Dienste einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

  13. Nutzer dürfen keine von eBay oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

  14. Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung weist eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. eBay ist in diesem Fall berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen.

  15. eBay behält sich vor, zur Sicherheit seiner Nutzer abgegebene Gebote bzw. die Identität des Nutzers, der das Gebot abgegeben hat, vor ihrer Wirksamkeit und ihrem Erscheinen auf eBay zu verifizieren.

§ 3 Nutzung der eBay-Dienste, verbotene Artikel und Inhalte

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere Bilder und sonstige Informationen) rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

  2. Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, die eBay-Grundsätze, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, bei eBay anzubieten oder zu bewerben. eBay behält sich vor, den Verkauf bestimmter Artikel an Voraussetzungen zu knüpfen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Es gelten die Grundsätze zu unzulässigen Artikeln. Für die Veröffentlichung von sonstigen Inhalten gilt der Grundsatz zur Veröffentlichung von Beiträgen und Inhalten in der eBay-Community.

  3. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer eBay-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Angebote zu manipulieren oder eigene Artikel zu kaufen.

  4. Es ist verboten, die Suchfunktionen der eBay-Dienste zu manipulieren, z.B. indem Markennamen oder andere Suchbegriffe missbräuchlich in die Artikelbezeichnung oder Beschreibung eingefügt werden. Es gilt der Grundsatz zur Manipulation von Suchergebnissen.

  5. Verkäufer müssen die Grundsätze für das Einstellen von Artikeln beachten, ihre Artikel in die passende Kategorie einstellen und mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Es müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen vollständig informiert werden.

  6. Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos, Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten („Produktdaten“) hinterlegt sind. Sofern ein Verkäufer beim Erstellen eines Angebots auf von eBay zur Verfügung gestellte Produktdaten zurückgreift und diese in der Folge im eBay-Katalog geändert werden, können sie auch im Angebot des Nutzers automatisch entsprechend aktualisiert werden.

  7. Aus technischen Gründen ist es möglich, dass Angebote nicht unmittelbar nach dem Einstellen über die Kategoriensuche oder mit Hilfe von Suchbegriffen gefunden werden können. eBay behält sich vor, die Laufzeiten von Auktionen um bis zu 15 Minuten zu verlängern, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Eine solche Verlängerung erfolgt nicht für Auktionen unter Verwendung der Startzeitplanung.

  8. eBay ermöglicht es den Nutzern, die Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien zu sortieren. Trifft ein Nutzer keine Auswahl, so richtet sich die Reihenfolge der Suchergebnisse unter anderem nach den folgenden Hauptparametern:

    • a. Standort des Käufers, Suchanfrage, eBay-Seite auf welcher der Käufer sucht und Suchhistorie des Käufers
    • b. Artikelstandort, Angebotsformat, Preis, Höhe der Versandkosten, Rücknahmebedingungen, Anzahl der Verkäufe des jeweiligen Artikels und Relevanz mit Blick auf die Suchanfrage
    • c. Verkaufshistorie des Verkäufers, inklusive der Einhaltung der Grundsätze für das Einstellen von Artikeln, der detaillierten Verkäuferbewertungen, des Einhaltens sonstiger eBay-Grundsätze und der Mängelquote
    • d. Anzahl der Angebote, die zu der Suchanfrage des Käufers passen

    Weitere Informationen zur eBay-Suche für Käufer sowie Weitere Informationen zur Optimierung der eigenen Angebote für die eBay-Suche für Verkäufer.

    Darüber hinaus werden stets auch Suchergebnisse für Angebote angezeigt, für deren Verkauf sich der jeweilige Verkäufer zur Zahlung einer zusätzlichen Anzeigengebühr bereit erklärt hat. Diese Suchergebnisse werden als “Anzeige” gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Marketing-Tool “Anzeigen”.

  9. Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht bei eBay angebotene Artikel ist unzulässig. Verkäufer dürfen im Rahmen der Nutzung der eBay-Dienste keine Gütesiegel, Garantiezeichen oder sonstige Symbole von Dritten verwenden, es sei denn, eBay autorisiert solche Symbole.

  10. Gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das Bestehen oder Nichtbestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu belehren.

  11. Der Preis der jeweiligen Artikel versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

  12. Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Verkaufspreis eBay-Gebühren, PayPal-Gebühren oder Provisionen von Käufern einzufordern.

  13. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten, die sie durch die Nutzung der eBay-Dienste erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Nutzer hat diesem nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ausdrücklich vorher zugestimmt bzw. nicht widersprochen.

  14. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der eBay-Dienste einsehbare und von eBay gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von eBay unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

  15. Nutzer dürfen keine von eBay oder anderen Nutzern generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die eBay-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der eBay-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

  16. Der eBay-Käuferschutz sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab, wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung weist eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Verkäufers eine Rückerstattung zu leisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. eBay ist in diesem Fall berechtigt, den an den Käufer erstatteten Betrag mit zukünftigen verfügbaren Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnen zu lassen oder, insbesondere wenn die verfügbaren Auszahlungsbeträge des Verkäufers nicht ausreichen, den Betrag von seinen hinterlegten Zahlungsmethoden einzuziehen.

§ 4 Zahlungsabwicklung bei eBay

  1. Die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften wickeln Zahlungen im Namen von Verkäufern für im Rahmen der eBay-Dienste durchgeführte Transaktionen ab (Zahlungsabwicklung). Zu diesem Zweck schließen Verkäufer bei der Anmeldung für die Zahlungsabwicklung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit den jeweiligen eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften auf Grundlage der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung ab. In diesem Zusammenhang wird der Verkäufer aufgefordert, Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer setzt die Registrierung für die Zahlungsabwicklung voraus. Soweit im Einzelfall nicht ausnahmsweise anders vorgesehen, müssen Verkäufer die Zahlungsabwicklung für alle Angebote nutzen. Sofern ein Nutzer seitens der eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften Beschränkungen hinsichtlich der Zahlungsabwicklung unterliegt, kann er die eBay-Dienste nicht oder nur entsprechend eingeschränkt nutzen (z.B. keine neuen Angebote einstellen).

  3. Die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung sehen vor, dass die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft in bestimmten Fällen Auszahlungen auf unsere Mitteilung hin vorübergehend einbehalten kann. Wann, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer ein solcher Zahlungseinbehalt erfolgen kann, bestimmt sich nach den Regelungen zu Zahlungseinbehalten in den Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung.

  4. Käufer können grundsätzlich mit allen von eBay in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. Die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an diesen weiter. Käufer haben auch bei der Zahlungsabwicklung die Möglichkeit, wie gewohnt Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten oder einen eBay-Käuferschutzfall zu eröffnen.

§ 4 Zahlungsabwicklung bei eBay

  1. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung wickeln eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften Zahlungen im Namen von Verkäufern für bei eBay durchgeführte Transaktionen ab. Zu diesem Zweck schließen Verkäufer bei der Anmeldung für die Zahlungsabwicklung einen Zahlungsdienstleistungsvertrag mit den jeweiligen eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften auf Grundlage der Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung ab. In diesem Zusammenhang wird der Verkäufer aufgefordert, Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Zahlungsabwicklung durch die eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften ist für alle Angebote, für die die Zahlungsabwicklung verfügbar ist, Voraussetzung für die Nutzung der eBay-Dienste als Verkäufer.

  2. Käufer können grundsätzlich mit allen von eBay in der Kaufabwicklung zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden bezahlen. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten. Die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und leitet ihn an diesen weiter. Käufer haben auch bei der neuen Zahlungsabwicklung die Möglichkeit, wie gewohnt Rückgaben und Kaufabbrüche einzuleiten oder einen eBay-Käuferschutzfall zu eröffnen.

  3. Im Zusammenhang mit der neuen Zahlungsabwicklung kann eBay zum Zwecke der Risikoabsicherung (zum Beispiel bei Vorliegen eines offenen Käuferschutzfalls) die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft auffordern, einen Teil der Auszahlungsbeträge vorübergehend einzubehalten.

§ 5 Meldung von Inhalten und Maßnahmen zur Moderation von Inhalten

  1. Die von Nutzern auf eBay eingestellten Inhalte dürfen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB sowie insbesondere die eBay-Grundsätze, die als Leitlinien für die Nutzung der Dienste von eBay dienen, nicht verletzen. Dies gilt vor allem, aber nicht nur für Angebote. Die aktuell geltenden eBay-Grundsätze können hier (alphabetisch sortiert) oder hier (thematisch sortiert) eingesehen werden.

  2. eBay ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, den eBay-AGB oder den eBay-Grundsätzen zu überprüfen. eBay ist gleichwohl berechtigt, auf Eigeninitiative freiwillige Überprüfungen zur Erkennung und Feststellung von rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten zu treffen und entsprechende Maßnahmen nach § 5 Abs. 7 zu ergreifen.

  3. eBay stellt die folgenden Verfahren zur Verfügung, mit denen vermeintlich rechtswidrige Inhalte an eBay auf elektronischem Weg gemeldet werden können:

    1. Alle Nutzer von eBay sowie auch Dritte haben die Möglichkeit, Angebote und andere Inhalte über ein elektronisches Formular an eBay zu melden. Dieses Formular ist über eine entsprechende Schaltfläche zugänglich. Weitere Informationen zu dieser Meldefunktion finden Sie hier.

    2. Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, haben die Möglichkeit, zu diesem Zweck am "Verifizierte Rechteinhaber-Programm" (VeRI) von eBay teilzunehmen, das ihnen die schnelle und unkomplizierte Meldung von Angeboten ermöglicht, die nach ihrer Auffassung eines oder mehrere ihrer immateriellen Schutzrechte verletzen. Weitere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier.

    3. Marktüberwachungs-, Marktaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden können nach ausdrücklicher Zulassung durch eBay zudem Angebote über das "Regulatory Portal" von eBay melden. Weitere Informationen zum "Regulatory Portal" finden Sie hier.

  4. Vertrauenswürdigen Hinweisgebern, denen ein entsprechender Status vom Koordinator für digitale Dienste des für sie zuständigen Mitgliedstaates zuerkannt worden ist, stehen die jeweiligen Meldemöglichkeiten nach § 5 Abs. 3 ebenfalls zur Verfügung. Die Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern werden grundsätzlich vorrangig behandelt, unverzüglich bearbeitet und einer Entscheidung zugeführt.

  5. Bei einer Meldung nach § 5 Abs. 3.a) und 3.b) steht es eBay frei, den Inhalt der Meldung sowie die bei der Meldung abgegebenen Daten an den Nutzer, der den gemeldeten Inhalt eingestellt hat, weiterzuleiten. Die Identität der meldenden Person wird gegenüber dem Nutzer nur dann offengelegt, wenn dies unbedingt notwendig ist.

  6. Im Rahmen der freiwilligen Überprüfungen nach § 5 Abs. 2 und der Meldungen nach § 5 Abs. 3 setzt eBay verschiedene Verfahren und Werkzeuge zur Identifizierung, Überprüfung und Moderation der Inhalte ein. Dies kann, abhängig vom Einzelfall, eine menschliche Überprüfung, eine automatisierte Überprüfung oder eine Kombination aus menschlicher und automatisierter Überprüfung beinhalten. Weitere Informationen zu den Technologien, die eBay im Rahmen automatisierter Überprüfungen einsetzt, finden Sie hier. Wenn automatisierte Mittel zur Überprüfung eines Inhalts eingesetzt wurden und eBay in der Folge in Bezug auf diesen Inhalt Maßnahmen getroffen hat, wird eBay den Nutzer, der den Inhalt eingestellt hat, auf den Einsatz automatisierter Mittel hinweisen, soweit berechtigte Interessen von eBay und seinen Nutzern einem solchen Hinweis nicht entgegenstehen.

  7. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn von einem Nutzer eingestellte Inhalte gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verstoßen:

    • Verwarnung des Nutzers

    • Löschung von rechts- oder vertragswidrigen Geboten, Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten

    • Sperrung des Zugangs zu Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten

    • Ausblenden von Inhalten, unter anderem auf den Suchergebnisseiten

    • Herabstufung der Auffindbarkeit von Inhalten (Demoting)

    • Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und sonstigen Inhalten

    • Einschränkung der Nutzung der eBay-Dienste, insbesondere der Kaufaktivitäten, Verkaufsaktivitäten und der Möglichkeit zur Einstellung von Inhalten

    • Vorläufige oder endgültige Sperrung des eBay-Kontos

    eBay ist auch berechtigt, diese Maßnahmen für und durch mit eBay verbundene Unternehmen vorzunehmen.

  8. Vor einer vorläufigen oder endgültigen Sperrung wegen Einstellung offensichtlich rechtswidriger Inhalte wird eBay eine Warnung an den betreffenden Nutzer aussprechen, soweit dies dem Zweck der Sperrung nicht entgegensteht. Bei der Entscheidung über eine vorläufige oder endgültige Sperrung berücksichtigt eBay die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und davon insbesondere, soweit eBay bekannt:

    • die Schwere, Häufigkeit und Zeiträume der missbräuchlichen Verwendung bzw. der begangenen Verstöße;

    • das Verhältnis der missbräuchlichen Verwendung bzw. der begangenen Verstöße zum übrigen Nutzungsverhalten;

    • die mit der missbräuchlichen Verwendung bzw. den begangenen Verstößen verfolgten Absichten, soweit für eBay ermittelbar.

  9. Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay außerdem die berechtigten Interessen des von der Maßnahme betroffenen Nutzers, anderer eBay Nutzer, etwaiger Rechteinhaber und sonstiger Dritter sowie seine eigenen berechtigten Interessen als Diensteanbieter. eBay berücksichtigt dabei insbesondere die Schwere des jeweiligen Verstoßes sowie ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat. Zudem wird eBay berücksichtigen, ob die jeweilige Maßnahme nur im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes ergriffen werden kann. Ein wichtiger Grund ist z.B. erforderlich, wenn die Maßnahme zu schwerwiegenden Nachteilen für den betroffenen Nutzer führen kann. Wenn eBay eine Maßnahme ergreift, wird eBay den betroffenen Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen über die Maßnahme mit einer Begründung informieren.

§ 5 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

  1. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:

    • Löschen von Geboten, Angeboten, Bewertungen oder sonstigen Inhalten
    • Verwarnung von Nutzern
    • Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und sonstigen Inhalten
    • Vorübergehendes Ausblenden von Angeboten auf der Suchergebnisseite
    • Einschränkung der Nutzung der eBay-Dienste, insbesondere der Kaufaktivitäten (einschließlich des Erfordernisses zur Verifizierung von Geboten)
    • Aberkennung eines besonderen Verkäufer-Status
    • Vorläufige Sperrung
    • Endgültige Sperrung

    Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

  2. eBay kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der eBay-Dienste ausschließen (endgültige Sperrung), wenn

    • er wiederholt negative Bewertungen oder niedrige detaillierte Verkäuferbewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Nutzer geboten ist
    • er falsche Kontaktdaten angegeben hat
    • er sein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt
    • er andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt
    • er wiederholt gegen diese eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer gegen die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verstößt oder
    • ein anderer wichtiger Grund vorliegt

    Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten eBay-Kontos oder des Bewertungsprofils.

  3. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.

  4. eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Gegenüber gewerblichen Verkäufern wird eBay die ordentliche Kündigung begründen, wobei sich die möglichen Gründe aus § 5 Abs. 1 und Abs. 2 dieser eBay-AGB ergeben. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

  5. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von eBay gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die eBay-Dienste auch mit anderen eBay-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem eBay-Marktplatz zustande gekommenen Verträgen.

  6. Ergreift eBay eine der Maßnahmen gemäß diesem § 5, insbesondere bei einer Einschränkung, Sperrung oder Kündigung, haben Nutzer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahme zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens des Kundenservices von eBay (vgl. § 1 Abs. 13 dieser eBay-AGB) zu klären.

§6 Maßnahmen bei sonstigen Regelverstößen

  1. Zusätzlich zu ihren Verpflichtungen beim Einstellen von Inhalten dürfen Nutzer auch mit ihrem sonstigen Nutzungsverhalten nicht gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB, gegen die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer gegen die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verstoßen. Die aktuell geltenden eBay-Grundsätze können hier (alphabetisch sortiert) oder hier (thematisch sortiert) eingesehen werden.

  2. Ein Verstoß im Sinne des § 6 Abs. 1 liegt insbesondere vor, wenn ein Nutzer:

    • Unrichtige oder unvollständige Informationen oder Dokumente zu seinem Konto übermittelt oder es versäumt, nach Aufforderung durch eBay oder die jeweilige eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft die Informationen oder Dokumente zu berichtigen oder zu vervollständigen;

    • ein eBay-Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt;

    • andere Nutzer oder eBay in erheblichem Maße schädigt;

    • als Verkäufer die geltenden Verkäuferstandards bei eBay nicht einhält; die aktuell geltenden Verkäuferstandards finden Sie hier.

  3. eBay kann die in § 5 Abs. 7 aufgeführten Maßnahmen (unter den dort aufgeführten Voraussetzungen) auch dann ergreifen, wenn ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder als Verkäufer die Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay verletzt. § 5 Abs. 9 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung. eBay ist auch berechtigt, diese Maßnahmen für und durch mit eBay verbundene Unternehmen vorzunehmen.

§7 Internes Beschwerdemanagementsystem und Kundenservice

  1. Ergreift eBay im Zusammenhang mit eingestellten Inhalten eine der Maßnahmen gemäß § 5, oder eine Maßnahme nach § 2 Abs. 7 gegenüber einem gewerblichen Verkäufer, haben die betroffenen Nutzer die Möglichkeit, die einer solchen Maßnahme zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens von eBay elektronisch und kostenlos zu klären. Weitere Informationen zum internen Beschwerdemanagementsystem von eBay finden Sie hier.

  2. Die Möglichkeit zur Klärung über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay nach Absatz 1, haben darüber hinaus auch Nutzer, die gemäß § 5 Abs. 3.a) oder 3.b) einen vermeintlich rechtswidrigen Inhalt an eBay gemeldet haben, wenn diese Meldung von eBay ganz oder teilweise zurückgewiesen wurde.

  3. Nutzer können eine Einrichtung, Organisation oder Vereinigung, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, ordnungsgemäß nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaats gegründet wurde und nach ihren satzungsmäßigen Zielen ein berechtigtes Interesse daran hat, die Einhaltung der EU-Verordnung (EU) 2022/2065 ("Digitale Dienste Gesetz") sicherzustellen, damit beauftragen, in ihrem Namen Beschwerden nach § 7 Abs. 1 und 2 über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay einzureichen. eBay stellt sicher, dass diese Beschwerden vorrangig und umgehend bearbeitet werden.

  4. Gewerbliche Verkäufer haben die Möglichkeit zur Einreichung einer Beschwerde darüber hinaus auch im Falle von Maßnahmen bei sonstigen Regelverstößen gemäß § 6.

  5. Die Möglichkeit einer Beschwerde nach den vorstehenden Absätzen besteht für einen Zeitraum von sechs Monaten. Im Fall der § 7 Abs. 1 und 4 beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Nutzer über die getroffene Maßnahme informiert wurde. Im Fall des § 7 Abs. 2 beginnt die Frist mit dem Tag, an dem der Nutzer über die Zurückweisung seiner Meldung informiert wurde.

  6. eBay wird Beschwerden nach den vorstehenden Absätzen, zeitnah, diskriminierungsfrei, sorgfältig und objektiv prüfen. Enthält eine Beschwerde ausreichende Gründe für die Annahme,

    • dass die Entscheidung, auf eine Meldung hin nicht tätig zu werden, unbegründet ist oder

    • dass die Inhalte, auf die sich die Beschwerde bezieht, weder rechtswidrig noch unvereinbar mit den eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen sind, oder

    • dass das Verhalten des Beschwerdeführers die getroffene Maßnahme nicht rechtfertigt,

    so wird eBay die angefochtene Entscheidung bzw. Maßnahme unverzüglich rückgängig machen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

  7. Bei allen anderen Anfragen, die nicht dem internen Beschwerdemanagementsystem von eBay unterliegen, können sich Nutzer kostenfrei an den Kundenservice von eBay wenden.

§8 Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung

  1. eBay arbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen mit Mediatoren und außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen zusammen, um etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 5 und § 6 zu schlichten.

  2. Wenn in einem Fall eine Möglichkeit zur Mediation oder zur außergerichtlichen Streitbeilegung besteht, wird eBay den betroffenen Nutzer über diese Möglichkeit sowie über die jeweils zuständigen Stellen informieren. Weitere Informationen zur Mediation und außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie hier.

  3. eBay empfiehlt Nutzern, vor Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens zu versuchen, ihr Anliegen über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay gemäß § 7 zu klären.

  4. Im Falle der Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens werden eBay und der Nutzer nach Treu und Glauben mit der angerufenen Stelle zusammenarbeiten, um die Streitigkeit zu schlichten. Die Entscheidungen und Vorschläge der angerufenen Stelle sind dabei für keine Seite rechtlich verbindlich. eBay behält sich vor, die Zusammenarbeit mit der angerufenen Stelle zu verweigern, wenn

    • ein Streit bezüglich desselben Inhalts und derselben Gründe für die mutmaßliche Rechtswidrigkeit der Inhalte oder ihre mutmaßliche Unvereinbarkeit mit den eBay-AGB oder eBay-Grundsätzen bereits beigelegt wurde;

    • die Streitbeilegungsstelle nach Ablauf der sechsmonatigen Frist nach § 7 Abs. 5 angerufen wurde und binnen dieser Frist auch keine Beschwerde nach §7 eingereicht wurde; oder

    • der Nutzer einer Aussetzung nach § 9 Abs. 1 wegen häufig offensichtlich unbegründeter Meldungen oder einer Aussetzung nach § 9 Abs. 2 wegen häufig offensichtlich unbegründeter Beschwerden unterliegt.

  5. eBay ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.v. § 2 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

§9 Maßnahmen bei unbegründeten Meldungen und Beschwerden

  1. eBay ist berechtigt, die Bearbeitung von Meldungen von Nutzern und Dritten zu angeblich rechtswidrigen Inhalten für einen angemessenen Zeitraum oder endgültig auszusetzen, wenn der betreffende Nutzer oder Dritte in der Vergangenheit häufig offensichtlich unbegründete Meldungen eingereicht hat.

  2. eBay ist berechtigt, die Bearbeitung von Beschwerden nach §7 für einen angemessenen Zeitraum oder endgültig auszusetzen, wenn der betreffende Beschwerdeführer in der Vergangenheit häufig offensichtlich unbegründete Beschwerden eingereicht hat.

  3. Vor einer Aussetzung nach § 9 Abs. 1 oder 2 spricht eBay eine Warnung aus, soweit dies dem Zweck der Aussetzung nicht entgegensteht. Bei der Entscheidung über eine vorläufige oder endgültige Aussetzung berücksichtigt eBay die jeweiligen Umstände des Einzelfalls und davon insbesondere, soweit eBay bekannt:

    • die Schwere, Häufigkeit und Zeiträume der unbegründeten Meldungen bzw. Beschwerden;

    • das Verhältnis der unbegründeten Meldungen bzw. Beschwerden zum übrigen Verhalten;

    • die verfolgten Absichten, soweit für eBay ermittelbar.

§10 Kündigung

  1. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.

  2. eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Gegenüber gewerblichen Verkäufern wird eBay die ordentliche Kündigung begründen, wobei sich die möglichen Gründe aus § 5 und § 6 ergeben. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

  3. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von eBay gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die eBay-Dienste auch mit anderen eBay-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits auf dem eBay-Marktplatz zustande gekommenen Verträgen.

§ 11 Gebühren

  1. Für das Anbieten von Artikeln und für die Nutzung von Zusatzoptionen erhebt eBay von dem Verkäufer Gebühren. Wird ein Artikel verkauft, haben private Verkäufer mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie alle gewerblichen Verkäufer an eBay eine Verkaufsprovision zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.

  2. Die einzelnen Gebühren sowie die Verkaufsprovision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay akzeptierten Zahlungsmethoden beglichen werden. Gebühren für fortlaufende Leistungen (z. B. einen eBay-Shop) werden im Voraus in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.

  3. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung bei eBay werden gegebenenfalls Gebühren und sonstige Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis durch die verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft mit verfügbaren oder zukünftigen Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnet. 

  4. eBay stellt die angefallenen Gebühren und Verkaufsprovisionen monatlich in Rechnung. eBay informiert den Verkäufer per E-Mail über die Bereitstellung der jeweiligen Rechnung. Die vollständige Rechnung kann der Verkäufer in seinem eBay-Konto abrufen.

  5. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Weitere Informationen zur Gebührenumgehung.

  6. eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten eBay-Kontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale ist in der jeweils aktuellen Gebührenordnung geregelt.

  7. eBay kann die Gebühren und Verkaufsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 6 Gebühren

  1. Für das Anbieten von Artikeln und für die Nutzung von Zusatzoptionen erhebt eBay von dem Verkäufer Gebühren. Wird ein Artikel verkauft, haben private Verkäufer mit Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie alle gewerblichen Verkäufer an eBay eine Verkaufsprovision zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Gebühren sowie der Verkaufsprovision richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenordnung.

  2. Die einzelnen Gebühren sowie die Verkaufsprovision sind sofort zur Zahlung fällig und können über die von eBay akzeptierten Zahlungsmethoden beglichen werden. Gebühren für fortlaufende Leistungen (z. B. einen eBay-Shop), werden im Voraus in Rechnung gestellt. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer eBay die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.

  3. Im Rahmen der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay werden gegebenenfalls Gebühren und sonstige Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis durch die verantwortliche eBay‑Zahlungsdienstleistungsgesellschaft mit verfügbaren oder zukünftigen Auszahlungsbeträgen des Verkäufers verrechnet.

  4. eBay stellt die angefallenen Gebühren und Verkaufsprovisionen monatlich in Rechnung. eBay informiert den Verkäufer per E-Mail über die Bereitstellung der jeweiligen Rechnung. Die vollständige Rechnung kann der Verkäufer in seinem eBay-Konto abrufen.

  5. Verkäufer kommen ohne weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags in Verzug.

  6. Verkäufern ist es verboten, die Gebührenstruktur von eBay zu umgehen. Weitere Informationen zur Gebührenumgehung.

  7. eBay behält sich das Recht vor, für die Löschung von Angeboten oder sonstigen Inhalten oder für die Sperrung von Nutzern eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann eBay für die Wiederfreischaltung eines gesperrten eBay-Kontos eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale ist in der jeweils aktuellen Gebührenordnung geregelt.

  8. eBay kann die Gebühren und Verkaufsprovisionen jederzeit ändern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.

§ 12 Angebotsformate und Vertragsschluss

  1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten. Es gelten § 1 Abs. 3 sowie der Grundsatz zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay.

  2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.

  3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern. Weitere Informationen zur Sofort-Kaufen-Option.

  4. Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisangeboten, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.

  5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten.

  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.

  7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

  8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln. Weitere Informationen zur Preisvorschlag-Funktion für Verkäufer und zum Unterbreiten von Preisvorschlägen für Käufer.

  9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

  10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten und zum Vorabverkauf.

  11. Wird ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

§ 7 Angebotsformate und Vertragsschluss

  1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten. Es gelten § 1 Abs. 3 dieser eBay-AGB sowie der Grundsatz zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay.

  2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.

  3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern. Weitere Informationen zur Sofort-Kaufen-Option.

  4. Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisangeboten, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung” ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen” anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.

  5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Weitere Informationen zum Bieten.

  6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.

  7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

  8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln. Weitere Informationen zur Preisvorschlag-Funktion für Verkäufer und zum Unterbreiten von Preisvorschlägen für Käufer.

  9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

  10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten und zum Vorabverkauf.

  11. Wird ein Angebot vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.

§ 13 Bewertungen

  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Käufer können einzelne Aspekte der Leistung eines Verkäufers zudem über die detaillierten Verkäuferbewertungen bewerten. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.

  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen mit geltendem Recht vereinbar sein und dürfen insbesondere keine Schmähkritik enthalten.

  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

    • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen;

    • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen;

    • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der eBay-Dienste; oder

    • andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

  4. Für das Entfernen von Bewertungen gilt der Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen.

§ 8 Bewertungen

  1. Nutzer können sich nach der Durchführung einer Transaktion gegenseitig und öffentlich zugänglich bewerten. Käufer können einzelne Aspekte der Leistung eines Verkäufers zudem über die detaillierten Verkäuferbewertungen bewerten. Die Bewertungen werden von eBay nicht überprüft und können unzutreffend oder irreführend sein.

  2. Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

  3. Jede zweckwidrige Nutzung des Bewertungssystems ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:

    • Bewertungen über sich selbst abzugeben oder durch Dritte abgeben zu lassen

    • in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung der betreffenden Transaktion in Zusammenhang stehen.

    • Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als zum Handel mittels der eBay-Dienste.

    • andere Nutzer durch Drohung mit der Abgabe oder Nichtabgabe einer Bewertung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

  4. Für das Entfernen von Bewertungen gilt der Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen.

§ 14 Haftungsbeschränkung

  1. eBay haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. eBay haftet dem Grunde nach für durch eBay, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

  2. Eine weitere Haftung von eBay ist ausgeschlossen.

  3. Soweit die Haftung von eBay ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

  1. eBay haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von eBay, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. eBay haftet dem Grunde nach für durch eBay, ihre Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

  2. Eine weitere Haftung von eBay ist ausgeschlossen.

  3. Soweit die Haftung von eBay ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Freistellung

Der Nutzer stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der eBay-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Dienste. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, eBay für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 10 Freistellung

Der Nutzer stellt eBay von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber eBay geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der eBay-Dienste eingestellte Angebote und sonstige Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der eBay-Dienste. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, eBay für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der eBay gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich eBay anderer eBay-Unternehmen bedienen.

  2. eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Auch in diesem Fall steht dem Nutzer jederzeit das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht gem. § 10 Abs. 1 zu.

  3. eBay kann dem Nutzer mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens jederzeit in Textform (z.B. per E-Mail ) eine Änderung dieser eBay-AGB vorschlagen. Die dem Nutzer angebotene Änderung tritt nur in Kraft, wenn der Nutzer den Änderungen wie folgt zustimmt:

    • Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, bittet eBay den Nutzer um seine ausdrückliche Zustimmung zu dieser Änderung.

    • Handelt es sich bei einer vorgeschlagenen Änderung nicht um eine wesentliche Änderung, gilt die Zustimmung des Nutzers als erteilt, wenn er die Änderung nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens gegenüber eBay in Textform (z.B. per E-Mail) abgelehnt hat. Bei solchen Änderungen informiert eBay den Nutzer in der Mitteilung, in der eBay dem Nutzer die Änderung vorschlägt, im Voraus besonders über das Recht des Nutzers auf Ablehnung der Änderung, die Frist hierfür und die Folgen der Versäumung dieser Frist sowie das Kündigungsrecht des Nutzers (siehe § 10 Abs. 1).

    Wesentlich sind solche Änderungen (insbesondere der Bestimmungen über Art und generellen Umfang der eBay-Dienste oder über Laufzeit und Kündigung), die das bisher vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Nutzers verschieben oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkommen würden. Änderungen aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, eines rechtskräftigen Gerichtsurteils oder einer einstweiligen Verfügung stellen keine wesentlichen Änderungen dar.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser eBay-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser eBay-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

  5. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

  6. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser eBay-AGB unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

  7. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten.

  8. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz von eBay. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. eBay darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

Haben Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der eBay gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich eBay anderer eBay-Unternehmen bedienen.

  2. eBay ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Auch in diesem Fall steht dem Nutzer jederzeit das fristlose und kostenfreie Kündigungsrecht gem. § 5 Abs. 3 dieser eBay-AGB zu.

  3. eBay kann dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser eBay-AGB vorschlagen. Änderungen dieser eBay-AGB werden dem Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber eBay in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu (siehe § 5 Abs. 3 dieser eBay-AGB). eBay weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten eBay-AGB werden zusätzlich auf der eBay-Website veröffentlicht.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser eBay-AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser eBay-AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

  5. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit eBay abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

  6. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser eBay-AGB unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Verbraucher sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.

  7. eBay ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. eBay ist bereit, mit den hier aufgeführten Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten mit gewerblichen Nutzern zu erzielen; vor Einleitung eines solchen Mediationsverfahrens sollten gewerbliche Nutzer jedoch versuchen, ihr Anliegen mit dem Kundenservice von eBay (siehe § 1 Nr. 13 dieser eBay-AGB) zu klären.

  8. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten.

  9. Für Nutzer, die Verbraucher sind, besteht ein Gerichtsstand am jeweiligen Wohnsitz des Nutzers und am Sitz von eBay. Für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen eBay-AGB entstehenden Streitigkeiten ist zusätzlicher Gerichtsstand für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland Potsdam, für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich Wien und für Verbraucher mit Wohnsitz in der Schweiz Bern. eBay darf Gerichtsverfahren gegen Verbraucher nur vor den Gerichten an deren Wohnsitz einleiten.

Haben Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.