Mit dem Programm „eBay Internationaler Versand“ („EIS“ oder „Programm“) werden bestimmte von Ihnen auf ebay.de angebotene Artikel („EIS-Artikel“) Kunden („Käufer“) außerhalb Deutschlands bereitgestellt. EIS ermöglicht es Käufern, auf Grundlage der eBay Internationaler Versand-Bedingungen für Käufer beim Bezahlvorgang Dienstleistungen zur Paketabwicklung, für internationale Versandkosten sowie zur Zollabfertigung (die „Dienstleistungen“) in Anspruch zu nehmen.
Das Programm wird von eBay über Drittanbieter, darunter Technologieanbieter, Logistikzentren und Transportunternehmen durchgeführt, die als Vertragspartner von eBay mit den Dienstleistungen beauftragt sind.
Beim Kauf eines EIS-Artikels schließt Ihr Käufer, wie bei anderen Käufen, eine rechtsverbindliche Vereinbarung mit Ihnen in Bezug auf den Kauf dieses EIS-Artikels. Dementsprechend gelten weiterhin alle einschlägigen Bestimmungen für den Kauf, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste und alle anderen anwendbaren Grundsätze. Zudem geht der Käufer für die Bereitstellung der Dienstleistungen eine gesonderte Vereinbarung mit eBay ein, bei der Sie als Verkäufer keine Vertragspartei sind.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Programm eBay Internationaler Versand („EIS-Verkäufer AGB“) enthalten alle Verpflichtungen und Informationen über den Verkauf von EIS-Artikeln, die unter das Programm fallen und für Sie als Verkäufer relevant sind. Hiermit erkennen Sie die EIS-Verkäufer AGB in Bezug auf die von Ihnen angebotenen und vom Käufer im Rahmen des Programms erworbenen EIS-Artikel an und stimmen ihnen zu.
1. Geltung der eBay-AGB und Grundsätze
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste, die eBay Datenschutzerklärung und alle auf unseren Websites veröffentlichten Grundsätze, einschließlich des Grundsatzes zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay (gemeinsam und in ihrer jeweils gültigen Fassung die „eBay Grundsätze“) gelten ergänzend zu den EIS-Verkäufer AGB. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den EIS-Verkäufer AGB und den eBay Grundsätzen sind die EIS-Verkäufer AGB für alle Angelegenheiten, die darin ausdrücklich geregelt sind, maßgebend. Für alle anderen Sachverhalte, die dort nicht ausdrücklich erwähnt sind, haben die eBay Grundsätze Vorrang.
2. Ihr Verhältnis zu eBay und dem Käufer in Bezug auf das Programm
- Programm
eBay und Drittanbieter bieten Käufern Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ihrem Verkauf von EIS-Artikeln an.
Für Sie entstehen daraus die nachstehenden Folgen:
- Eignung: eBay legt fest, welche Artikel und Verkäufer für das Programm geeignet sind.
- Paketabwicklung und Tracking-Dienstleistungen: Nachdem Ihr Käufer den EIS-Artikel bezahlt hat, versenden Sie den EIS-Artikel (in Übereinstimmung mit den Käufer-Anweisungen und den unter Abschnitt 4 unten angeführten Programmbestimmungen) an ein Paketabwicklungszentrum mit Sitz in Duisburg, Deutschland („DE Logistikzentrum“), das von einem eBay Drittanbieter geführt wird. eBay bzw. dessen Drittanbieter von Dienstleistungen wird die Bearbeitung des EIS-Artikels im DE Logistikzentrum überwachen, der für den Versand an den Käufer vorbereitet wird. eBay bzw. dessen Drittanbieter von Dienstleistungen ist berechtigt, den EIS-Artikel ohne Vorankündigung zu öffnen und zu prüfen sowie nicht ordnungsgemäß verpackte EIS-Artikel neu zu verpacken. Der EIS-Artikel wird anschließend über das Spediteur-Netzwerk an die vom Käufer angegebene Anschrift (oder an eine vom Postdienstleister benannte Abholstelle in der Nähe Ihres Käufers ) versendet.
- Zollabfertigungsdienste für internationale Sendungen: eBay führt die Ausfuhr selbst oder über dessen Dienstleister (wo zutreffend im Namen dieser) in Übereinstimmung mit vorliegenden EIS-Verkäufer AGB durch und übernimmt die Einfuhrabfertigung der EIS-Artikel im Auftrag vom Käufer. Bei Zollangelegenheiten (für Lieferungen in Gebiete außerhalb der Europäischen Union) ist eBay gemäß Artikel 1 Punkt 19 Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission der EU Ausführer und gemäß Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) Anmelder der Ausfuhrangelegenheiten. Im Sinne der geltenden Außenhandels- und Exportkontrollgesetze gelten Sie als Ausführer der EIS-Artikel und eBay wird Sie gemäß diesen EIS-Verkäufer AGB unterstützen. Durch die Teilnahme am Programm bevollmächtigen Sie eBay und dessen Dienstleister damit: (a) in Ihrem Namen mit den zuständigen Zoll- und Finanzbehörden einschließlich der deutschen Zollbehörde zu verkehren, (b) alle Einfuhrabgaben an die zuständigen Behörden abzuführen, (c) Exportklassifizierungen vorzunehmen und Ausfuhranmeldungen einzureichen, einschließlich (falls erforderlich) elektronischer Zollanmeldungen (Ausfuhranmeldung) über ATLAS, (d) alle Erklärungen (einschließlich Zollwertangaben) sowie Anmeldungen abzugeben, die in Verbindung zur Ausfuhr von EIS-Artikeln aus Deutschland oder der EU stehen sowie der Einfuhr von EIS-Artikeln in das Land, in das es eingeführt werden soll, (e) Herkunftsland-Codes („COO“) für Produkte und Dienstleistungen sowie Codenummern des Harmonisierten Systems (Zolltarifnummern) bzw. die jeweils geltenden Warennummern zuzuordnen und zu ändern, (f) Exportklassifizierungscodes zu bestimmen, einschließlich derer, die unter die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) fallen, (g) jegliche Streitigkeiten mit diesen Behörden beizulegen und (h) alles Weitere zu unternehmen, das im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr eines EIS-Artikels erforderlich sein wird. eBay ist für die Vorbereitung und Übermittlung aller Dokumente oder Unterlagen verantwortlich, die im Rahmen des Verkaufs und der Ausfuhr eines EIS-Artikels (wo zutreffend, in Ihrem Namen) erforderlich sein werden. Um Zweifel zu vermeiden, wird daran erinnert, dass diese Autorisierung nur dazu dient, eBay und dessen Dienstleister zu ermächtigen, die vorgenannten Handlungen zu unternehmen. Sie befreit Sie als Verkäufer nicht von Ihren unter (i) die EIS-Verkäufer AGB fallenden Pflichten, einschließlich Ihrer Verpflichtung, eBay dabei zu unterstützen, dessen Zollverpflichtungen gemäß den Zollvorschriften zu erfüllen und (ii) die unter geltenden Außenhandels- und Ausfuhrkontrollgesetze fallenden Vorschriften zu erfüllen. Diese beinhalten Ihre Hauptverantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben, Einstufungen, Erklärungen oder Einreichungen.
- Auskunftserteilung: Es obliegt Ihnen, umfassende und korrekte Informationen bereitzustellen, die eBay braucht, um die Verpflichtungen in Bezug auf die EIS-Verkäufer AGB einzuhalten und die Dienstleistungen zu erbringen.
- Vertreter in Zollangelegenheiten: Sie beauftragen eBay und dessen benannte Drittanbieter, einschließlich der für das Programm eingesetzten Spediteure oder Zollagenten, als (a) EU Ausführer gemäß Artikel 1 (19) Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission und Anmelder der Ausfuhrangelegenheiten gemäß Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) zu handeln und (b) als Ihr Vertreter für die Zwecke der Einhaltung der geltenden Außenhandels- und Exportkontrollgesetze zu agieren, um die Ausfuhranmeldung und die Erledigung der Ausfuhrzollformalitäten für EIS-Artikel zu übernehmen. Um Zweifel zu vermeiden wird klargestellt, dass eBay und dessen benannte Drittanbieter von Dienstleistungen ihre eigenen EORI-Nummern und zollamtlichen Bewilligungen verwenden können, wenn sie die Ausfuhranmeldung übermitteln.
- Erweiterte Herstellerverantwortung: Soweit zutreffend, bevollmächtigen Sie eBay und/oder dessen Tochterunternehmen, ausschließlich als Ihr bevollmächtigter Vertreter zu agieren, um die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Ihre EIS-Artikel zu erfüllen. Ihnen obliegt es weiterhin, umfassende und korrekte Informationen bereitzustellen, die vernünftigerweise für die diesbezügliche Erfüllung und für jede EPR Verpflichtung erforderlich sind, sowie Gebühren und Kosten zu tragen, die nach dem geltenden Recht weiterhin in Ihren Verantwortungsbereich fallen, sofern eBay nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Datenschutz
Das Sammeln und Verarbeiten von personenbezogenen Daten durch eBay im Zusammenhang mit dem Programm unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von eBay. Zudem gilt hinsichtlich des Programms Folgendes:
Damit eBay Ihnen die Möglichkeit anbieten kann, EIS-Artikel über das Programm zu veräußern, braucht eBay außer Ihren Bestellinformationen insbesondere bestimmte personenbezogene Daten, wie unter anderem, aber nicht darauf beschränkt: Ihren Namen, die Nutzer ID, E-Mail-Adresse, EORI-Nummer, Steuernummer und Telefonnummer. Sie sind für die Korrektheit dieser Informationen verantwortlich und erkennen an, dass Sie bevollmächtigt sind, diese Informationen zum Zwecke der Lieferung Ihrer EIS-Artikel an den Käufer bereitzustellen.
Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, weisen Sie eBay an, diese personenbezogenen Daten und Bestellinformationen in Ihrem Namen Drittanbietern von Dienstleistungen bereitzustellen, damit eBay die unter das Programm fallenden Services erbringen kann. Sie erkennen an, dass eBay diese Informationen gegenüber dessen verbundenen Unternehmen, Dienstleistern sowie gegenüber anderen Dritten (wie Zoll- und Finanzbehörden, einschließlich dem deutschen Zoll) offenlegen darf, um Ihren unter das Programm fallenden Verkauf durchführen zu können (zum Beispiel durch die Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an Zollagenten und Spediteure, damit diese den Zoll abwickeln und Ihre Bestellung ausliefern können). eBay, dessen Tochterunternehmen und/oder Dienstleister dürfen Sie auch direkt kontaktieren, um bestimmte personenbezogene Daten und/oder Bestellinformationen zu sammeln oder zu bestätigen.
3. Programmzweck und Eignung
- Eignung des Artikels
Nicht alle Angebote auf ebay.de sind für das Programm geeignet. eBay behält sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Artikel für das Programm geeignet sind und kann die Eignungsanforderungen für EIS-Artikel ohne Vorankündigung ändern oder anpassen. Sie stimmen zu, keine ungeeigneten Artikel über das Programm zu verkaufen. Weitere Informationen über ungeeignete Artikel finden Sie hier in den eBay Grundsätzen. Sie sind damit einverstanden, dass jegliche von eBay oder dessen Drittanbietern als für EIS ungeeignet betrachteten Artikel verwertet oder vernichtet werden können, es sei denn, diese Artikel werden an zuständige Behörden übergeben. In diesem Fall sind Sie berechtigt, den gesamten Zahlungsbetrag des Käufers für den Artikel zu behalten.
- Eignung des Landes
Nicht alle Länder sind im Rahmen des Programms für den Versand geeignet. Die von Ihrem Käufer angegebene Adresse muss in einem Land liegen, das für das Programm geeignet ist. eBay behält sich das Recht vor, das Programm auf bestimmte Länder zu erweitern oder einzuschränken.
- Alle EIS-Artikel werden Käufern in den weiteren Ländern automatisch zur Verfügung gestellt und
- Ihre bestehenden, aktuellen Angebote, die EIS-Artikel enthalten, werden automatisch aktualisiert, damit Verkäufe an Käufer in weiteren Ländern möglich sind.
Die aktuell für das Programm geeigneten Länder können hier abgerufen werden. Wenn eBay festlegt, dass eines oder mehrere Ihrer Angebote für den Verkauf in bestimmte Länder, aber nicht in andere Länder, in Frage kommen, ermächtigen Sie eBay, das Angebot für Käufer in genau diesen betreffenden Regionen auszuschließen. Dürfen Sie Produkte aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder EIS-Verkäufer AGB bzw. anderer vertraglicher Vereinbarungen in bestimmte Regionen oder Länder nicht verkaufen, sind Sie für die Einhaltung entsprechender Ausschlüsse verantwortlich oder – falls das nicht möglich ist – für die vollständige Beendigung der Teilnahme am Programm.
- Eignung der Teilnehmer und Einschränkungen bei der Teilnahme
Ihre Artikel müssen von Deutschland aus versendet werden. eBay kann außerdem verlangen, dass Sie bestimmte Mindeststandards erfüllen, bevor Sie Ihr Angebot Käufern über das Programm verfügbar machen.
4. Programmrichtlinien
Es gelten die eBay Grundsätze, einschließlich des Grundsatzes zum internationalen Einstellen von Angeboten bei eBay auch für den Einkauf von EIS-Artikeln. Bei jedem EIS-Artikel, den Sie im Rahmen des Programms veräußern, müssen Sie insbesondere folgende Bestimmungen einhalten:
- Nach der Mitteilung von eBay, dass der Käufer für einen EIS-Artikel bezahlt hat, müssen Sie den/die EIS-Artikel entsprechend den Käuferangaben unverzüglich an das Ihnen gemeldete DE Logistikzentrum senden.
- Alle EIS-Artikel müssen von Ihnen auf geeignete Weise verpackt werden und dürfen maximal folgende Gewichte und Abmessungen haben:
- Ihr Gewicht darf nicht mehr als 31,5 kg als zu berechnendes Gewicht (nicht das tatsächliche Gewicht) betragen. Das Maximalgewicht bezieht sich auf den verpackten Artikel.
- Pakete mit einer Länge von mehr als 120 cm und Gesamtmaßen, die größer sind als (120 x 60 x 60 cm,) sind NICHT gestattet.
- Erlaubtes Gefahrgut muss entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß vorbereitet, verpackt und versandt werden.
- Sie sind verpflichtet, dem Paket einen Lieferschein beizulegen.
- Geräte mit Lithiumbatterien müssen sicher in einer starren Verpackung verpackt sein, so dass eine Bewegung innerhalb der Verpackung und ein unbeabsichtigtes Einschalten während des Transports ausgeschlossen sind. Zu den starren Verpackungen zählen Kartons, Hartplastikverpackungen und die Originalverpackung des Herstellers. Poly-Versandtaschen, Schrumpffolie und andere Arten von nicht starren Verpackungen sind verboten.
- In Ihrem Angebot müssen Sie, wenn möglich, das genaue Herkunfts- und Herstellerland des EIS-Artikels angeben.
- Alle vom selben Käufer bestellten EIS-Artikel müssen in einem einzigen gemeinsamen Paket an das DE Logistikzentrum gesendet werden. In einem gemeinsamen Paket dürfen allerdings (i) keine Bestellungen von EIS-Artikeln und Nicht-EIS-Artikeln bzw. (ii) EIS-Artikel für unterschiedliche Käufer enthalten sein.
- Das Programm erlaubt es nicht, ungeeignete Artikel bzw. Artikel, die nicht außerhalb Deutschlands verkauft werden dürfen, zu veräußern. Sie sind verpflichtet, Ausfuhrbeschränkungen und Länderausschlüsse für EIS-Artikel einzuhalten, die nicht in bestimmte Länder verkauft werden dürfen und die Sie aus anderen Gründen nicht versenden möchten bzw. verpflichtet sind, nicht in bestimmte Regionen außerhalb Deutschlands zu verkaufen. Sie versichern und gewährleisten, dass eine solche Beschränkung oder Ausschlüsse von bestimmten Ländern oder Regionen keine Beteiligung an einem rechtswidrigen Boykott darstellt, der nach geltendem Recht verboten ist.
5. Erfüllung geltenden Rechts
- Allgemeine Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen
Sie erklären sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze und Vorschriften Deutschlands, der Europäischen Union und der für dieses Programm geeigneten Länder einzuhalten. Diese beinhalten Ausfuhrkontrollen, Import, Zoll, Sanktionen, Arbeit, Produktsicherheit und gesetzliche Vorschriften und geltende internationale Arbeitsnormen in Bezug auf den Verkauf von EIS-Artikeln an Käufer in Deutschland und der EU bzw. in Länder, die für dieses Programm als geeignet befunden wurden, soweit dies nicht durch Abschnitt 7 AWV (Außenwirtschaftsverordnung) oder die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates (EU Blocking-Verordnung) untersagt ist. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung aller „geltenden Handelskontrollgesetze“ wie folgt:
- Verordnung (EU) 2021/821;
- das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV);
- gemäß Artikel 215 AEUV erlassene Verordnungen über restriktive Maßnahmen (Sanktionen);
- Waffenembargos und Finanzsanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, wie sie im EU-Recht und im deutschen Recht umgesetzt sind.
b. Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten (EORI)
Falls erforderlich, obliegt es Ihnen, sich als Wirtschaftsbeteiligter anzumelden und eine EORI-Nummer zu beantragen, die von der deutschen Zollbehörde für Ausfuhrzwecke erteilt wird. Wenn Sie EIS-Artikel nicht aus dem Programmentfernen, versichern und garantieren Sie, dass Sie eine EORI-Nummer für den Export erhalten haben.
c. Verpflichtungen des Verkäufers zur Einhaltung von Handelskontrollvorschriften
Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Ihre Angebote, ihre Verkäufe, Ausfuhren, Einfuhren, Transfers und anderen Formen der Bereitstellung von EIS-Artikeln den geltenden Handelskontrollgesetzen entsprechen.
Hiermit versichern und garantieren Sie, dass EIS-Artikel nicht in der deutschen Exportliste, in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt sind bzw. gemäß den geltenden Handelskontrollgesetzen keine Ausfuhrgenehmigung für das Endbestimmungsland erforderlich ist.
Die Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Handelskontrollgesetze umfasst insbesondere den Verzicht auf den direkten oder indirekten Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder den Export von EIS-Artikeln:
(a) an oder zur Verwendung in einem Bestimmungsort, gegen den die EU oder die UNO ein Embargo verhängt haben. Dazu gehören derzeit unter anderem Russland, Weißrussland, Iran, Syrien, Nordkorea und die besetzten Gebiete der Ukraine (einschließlich Krim, Saporischschja, Cherson, die sogenannte Volksrepublik Donezk („DNR“) und die Volksrepublik Luhansk („LNR“));
(b) an eine „sanktionierte Person“, d. h. jede natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die (i) auf der Konsolidierten Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, gegen die EU-Finanzsanktionen verhängt wurden, oder auf der konsolidierten Liste des UN-Sicherheitsrats aufgeführt ist oder mit der der betreffende Geschäftsverkehr gemäß den geltenden Handelskontrollgesetzen anderweitig verboten oder eingeschränkt ist (z. B. durch Transaktionsverbote), oder (ii) direkt oder indirekt (d. h. zu 50 % oder mehr) im Besitz einer solchen Person, Organisation oder Einrichtung steht, von dieser kontrolliert wird oder für diese oder in deren Namen handelt; oder
(c) jede Endverwendung oder jeder Endverwender, die bzw. der zu einem Verstoß gegen die geltenden Handelskontrollgesetze führen würde;
dies gilt in jedem Fall, es sei denn, die Transaktion wurde aufgrund der anwendbaren Handelskontrollgesetze gestattet oder vorab durch die zuständige Behörde genehmigt.
Wenn Sie einen EIS-Artikel nicht aus dem Programm entfernen, versichern und garantieren Sie, dass Ihr Verkauf sowie Lieferung, Transfer, Aus- oder Einfuhr des EIS-Artikels nicht gegen geltende Gesetze oder Vorschriften eines berechtigten Landes verstößt.
Diese Klausel gilt unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Transaktion nach lokalem Recht.
6. Gefahrübergang und Eigentumsübergang
Bis zur rechtswirksamen Annahme des EIS-Artikels am DE Logistikzentrum verbleibt das Risiko des Verlusts und der Verschlechterung bei Ihnen.
Das Recht am Eigentum bzw. das Eigentum am EIS-Artikel bleibt Ihnen vorbehalten, bis der EIS-Artikel dem Käufer erfolgreich zugestellt wurde. Das ist der Zeitpunkt, an dem das Eigentum am EIS-Artikel auf Ihren Käufer übergeht. Kann der EIS-Artikel nicht erfolgreich zugestellt werden, geht das Recht am Eigentum gemäß nachfolgendem Abschnitt 8 b) automatisch auf eBay oder dessen Drittanbieter über, vorausgesetzt, dass Sie – um Zweifel auszuschließen – den Kaufpreis behalten haben. Abgesehen vom vorstehenden Fall erwirbt eBay (oder dessen Tochterunternehmen) oder dessen Drittanbieter oder andere Subunternehmer, die mit eBay einen Vertrag geschlossen haben, das Eigentumsrecht am EIS-Artikel, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Rückerstattungen
Ist ein Artikel für das Programm nicht geeignet bzw. kann ein Artikel aus irgendeinem Grund nicht zum Käufer gesendet werden, hat eBay (wo erforderlich, im Namen des Käufers handelnd) das Recht, den Verkauf Ihres Artikels zu stornieren, anstatt die Bearbeitung und/oder den Versand des Artikels fortzusetzen. Bei der Ausübung dieses Rechts kann eBay entweder (a) die vom Käufer an Sie für den Artikel geleistete Zahlung erstatten und den Artikel an Sie wie unten beschrieben zurückzusenden, oder (b) den Artikel verwerten oder vernichten. In diesem Fall wird die Zahlung nicht erstattet.
8. Verlorene, beschädigte oder unzustellbare Artikel
- eBay-Käuferschutz
Die von Ihrem Käufer erworbenen (und an die angegebene Lieferadresse oder an eine vom Spediteur benannte Abholstelle in der Nähe Ihres Käufers gesendeten) EIS-Artikel können in Ländern, in denen kein eBay-Käuferschutz besteht, durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt sein.
Im Allgemeinen haften Sie nach den Grundsätzen des (eBay-Käuferschutz) für den Verlust oder die Verschlechterung eines EIS-Artikels bis dieser vom DE Logistikzentrum akzeptiert wurde, es sei denn, Ihr EIS-Artikel wurde beim Versand mit einem eBay Versandetikett versehen. In diesem Fall gelten die eBay Lieferbedingungen. Zum Beispiel haften Sie bei eBay-Käuferschutz Fällen oder bei anderen Streitigkeiten (egal ob ein EIS-Artikel wiederverpackt oder an Sie zurückgeschickt werden kann), in denen:
- der von Ihnen verkaufte EIS-Artikel nicht im DE Logistikzentrum angekommen ist
- der von Ihnen verkaufte EIS-Artikel vom lokalen Spediteur bei der Übergabe an das DE Logistikzentrum als beschädigt vermerkt wurde
- der von Ihnen verkaufte EIS-Artikel beim Öffnen nach Eingang im DE Logistikzentrum als beschädigt befunden wurde
- ein Paket die falschen oder keine EIS-Artikel enthält, die im Zusammenhang mit der Bestellung des Käufers stehen bzw. der EIS-Artikel als Fälschung erachtet wird
- von Ihnen gelieferte Informationen unrichtig, unvollständig, vage oder unklar sind (und durch eBay bzw. dessen Dienstleister nicht korrigiert werden können) in Bezug auf:
- Artikelart, Herstellerland
- Artikelzustand, Gewicht, Abmessungen
- den Umstand, dass ein Paket größer und/oder schwerer als zulässig ist und es keinen Tarifwechsel gibt, mit dem es stattdessen versendet werden kann. Der von Ihnen verkaufte EIS-Artikel muss vernichtet werden (z. B. Schmuggelware)
- den Umstand, dass eine Aus- bzw. Einfuhrbeschränkung oder -verbot für den EIS-Artikel im entsprechenden Land besteht
Im Rahmen des eBay-Käuferschutzes haften Sie nach dem Eingang und der Prüfung sowie der Annahme des EIS-Artikels im DE Logistikzentrum nicht für dessen Verlust oder Verschlechterung. Sie sind auch nach der Annahme des EIS-Artikels im DE Logistikzentrum weiterhin für die Erfüllung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Käufers verantwortlich.
- Unzustellbare Artikel
eBay übernimmt keine Haftung für EIS-Artikel, die aus irgendeinem Grund unzustellbar sind, und hat das Recht, diese nach eigenem Ermessen zu verwerten oder zu vernichten.
Kann ein EIS-Artikel nicht zugestellt werden, wird er vernichtet oder entsorgt und das Eigentum geht automatisch auf eBay oder dessen Drittanbieter von Dienstleistungen über. Um Zweifel auszuschließen wird klargestellt, dass Sie berechtigt sind, den gesamten Zahlungsbetrag des Käufers für den EIS-Artikel einzubehalten, ungeachtet der Tatsache, dass der EIS-Artikel nicht zugestellt werden kann und dem Käufer nicht geliefert wird.
Sie erkennen an, dass die Berechtigung zum Einbehalt der Käuferzahlung für den EIS-Artikel ausreicht, um den Eigentumsübergang auf einen Drittanbieter zu begründen oder in die Entsorgung Ihres EIS-Artikels einzuwilligen.
9. Internationale Rücksendungen
eBay behält sich vor, das Feld „Rückgabebedingungen“ in Ihren Angeboten den Käufern nicht anzuzeigen, wenn die Angabe solcher Rückgabebedingungen zur Einhaltung lokaler Vorschriften nicht erforderlich ist. Internationale Rücksendungen Ihrer EIS-Artikel erfolgen durch den Drittanbieter von eBay (oder die Artikel werden durch den Drittanbieter von eBay zerstört, wobei Sie Ihren Umsatz behalten).
10. Internationale Verkaufsoptionen
- Opt-Out
Sie können die Teilnahme am Programm unabhängig von Ihrem Servicestatus beenden, indem Sie Ihre Kontoeinstellungen unter Mein eBay anpassen. Die Verarbeitung Ihrer Abmeldung kann bis zu 72 Stunden dauern und gilt nicht für bestehende Angebote, deren Bearbeitung gesperrt ist (z. B. weil Gebote oder ein Bestangebot vorliegen).
- Liste der ausgeschlossenen Länder
Sie entscheiden selbst, wohin Ihre EIS-Artikel versendet werden. Sie können sich auch entscheiden, EIS-Artikel nicht in bestimmte Länder zu senden. In Ihren Mein-eBay-Einstellungen finden Sie eine Umschaltfläche, mit der Sie Ihre EIS-Angebote mit Ihren ausgeschlossenen Standorten synchronisieren können. Wenn Sie aktuell noch keine Ausschlussliste besitzen und eine erstellen möchten, können Sie Ihre Kontoeinstellungen in Mein eBay aktualisieren, um internationale Käufer daran zu hindern, Ihre EIS-Artikel zu kaufen. Wenn Sie EIS-Artikel auf eBay.de anbieten, die Ihrer Meinung nach aus irgendeinem Grund nicht in ein im Rahmen des Programms geeignetes Land versendet oder importiert werden können, dann sollten Sie internationale Käufer in diesen Ländern daran hindern, Ihre EIS-Artikel zu kaufen, indem Sie eine Ausschlussliste in Mein eBay erstellen und verwenden.
- Unabhängige internationale Versandoptionen
Wenn Sie für einen internationalen Versand eine unabhängige internationale Versandoption anbieten, die neben der „eBay Internationaler Versand“ Option besteht, und der Käufer beim Abschluss der Transaktion Ihre unabhängige internationale Versandoption wählt, unterfällt diese Transaktion nicht dem EIS-Programm und eBay erbringt in Bezug auf diese Transaktion nicht die Services nach dem EIS-Programm.
- Registrierung für das OSS-Verfahren für gewerbliche Verkäufer
Gewerbliche Verkäufer werden für den Versand in EU-Länder nur dann automatisch angemeldet (und können sich dafür anmelden), wenn eine Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erfolgt ist. Sofern keine OSS-Registrierung angegeben wurde, schließen gewerbliche Verkäufer nur solche Länder ein, für die sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben haben. Die Eignungsbedingungen für die Teilnahme am Programm können sich zu einem späteren Zeitpunkt ändern, damit auch gewerbliche Verkäufer, die diese Bedingungen nicht erfüllen, den Versand in die EU nutzen können.
11. Weitere Bedingungen
Die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste gelten auch in Bezug auf die in den EIS-Verkäufer AGB angeführten Rechte und Pflichten. Insbesondere betrifft dies die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste in § 14 (Haftungsbeschränkung), § 15 (Freistellung) und § 16 (Schlussbestimmungen).