a. Welche gesetzlichen Beschränkungen gibt es für den grenzüberschreitenden Kauf bei eBay?
Der Import bestimmter Waren aus dem Ausland ist von staatlicher Seite beschränkt. Eine Zusammenfassung finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls unter:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/index.html
Dabei lassen sich drei Gruppen von Beschränkungen unterscheiden:
1. Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Sittlichkeit
Zahlreichen Beschränkungen unterliegen vor allem Gegenstände, die in irgendeiner Weise als gefährlich eingestuft werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle diese Waren bei eBay ohnehin nicht gehandelt werden dürfen!
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2. Schutz von Menschen/ Tieren/ Pflanzen
Im Interesse von Gesundheit und Umweltschutz gelten weitere Beschränkungen. Exemplarisch seien drei genannt:
Der Import von Lebensmitteln unterliegt einer Vielzahl von Regeln. Private Einfuhren zum eigenen Gebrauch des Empfängers sind zwar grundsätzlich zulässig, auch dies gilt jedoch nicht unbeschränkt. So dürfen Kartoffeln beispielsweise generell nicht nach Deutschland eingeführt werden.
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Im Interesse des Verbraucherschutzes stellt die Europäische Union Anforderungen an die Sicherheit eingeführter Produkte. Auf diese Vorschriften zur Produktsicherheit müssen Sie achten, wenn Sie bei eBay ausländische Waren kaufen, um sie im Inland in Verkehr zu bringen.
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Bitte beachten Sie auch den eBay-Grundsatz über verbotene elektronische Geräte:
http://pages.ebay.de/help/policies/surveillance.html
Zum Schutz der heimischen Flora wird auch der Import von Pflanzen und Pflanzenprodukten überwacht. Pflanzen aus dem außereuropäischen Ausland dürfen beispielsweise nur mit Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes importiert werden. Der Import von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich nicht möglich. auch die Einfuhr von Saatgut wird kontrolliert.
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3. Schutz von Kulturgütern
Die Verbringung ausländischer Kulturgüter nach Deutschland ist nicht nur nach ausländischem, sondern auch nach deutschem Recht beschränkt.
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Bitte beachten Sie auch den eBay-Grundsatz über archäologische Funde:
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html
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b. Mit welchen Abgaben bzw. zusätzlichen Kosten muss ich beim Import von Waren rechnen?
Beim Einkauf von Artikeln im Ausland fallen in vielen Fällen zusätzliche Kosten für die Einfuhr der Waren an. Hierbei ist grundsätzlich zwischen der Einfuhr aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft und Drittländern zu unterscheiden. Eine Übersicht dazu finden Sie auf den Internetseiten des deutschen Zolls unter:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html
Sitzt der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union, so fällt in der Regel für den Import eine Reihe von Abgaben an:
Zoll
Einfuhrumsatzsteuer
bei manchen Waren eine besondere Verbrauchssteuer (z.B. bei alkoholischen Getränken oder bei Kaffee)
1. Zollgebühren
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, d.h. Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, fallen in der Regel Zollgebühren und die sog. Einfuhrumsatzsteuer an.
Die Höhe der Zollgebühren hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab. Hierbei kommt es darauf an, um was für eine Ware es sich handelt aus welchem Drittland sie eingeführt wird.
Ausführliche Informationen zu den Zollgebühren und Beispiele finden Sie
hier .
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2. Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt darüber hinaus in der Regel der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr der Ware von der Bundeszollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz der Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem der deutschen Mehrwertsteuer. Er beträgt in der Regel 19 % und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände) auf 7 %.
Bestimmte Sendungen sind allerdings von den Einfuhrabgaben (Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer) befreit:
Geschenksendungen von Privat an Privat
Private Postsendungen,
deren Wert nicht über 45,00 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn es sich um eine
Geschenksendung handelt, für die der Empfänger an den Versender keine Bezahlung leistet und die ausschließlich zum
persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind.
Waren, die Sie über den eBay-Marktplatz gekauft haben, fallen daher nicht unter diese Ausnahme.
Weitere Informationen finden Sie
hier .
Sendungen mit geringem Wert
Postsendungen mit Waren,
deren Wert nicht höher ist als 22,00 EUR, sind einfuhrabgabenfrei. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich beim Versender um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
Tabakwaren,
Röstkaffee oder löslichen Kaffee oder
Parfüms und Eau de Toilette.
Hinweis: Ab dem 1. Dezember 2008 erhöht sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es jedoch bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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3. Besondere Verbrauchsteuern
Für bestimmte Waren fallen daneben noch besondere Verbrauchsteuern an. Bitte beachten Sie hierbei insbesondere die Besonderheiten des Kaffeesteuergesetzes. Erfolgt die Einfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren über den Versandhandel, so ist nach § 12 Abs. 2 KaffeeStG eine Verbrauchssteuer vom Empfänger zu entrichten. Die Steuer ist beim zuständigen Zollamt zu entrichten.
Weitere Informationen zur Kaffeesteuer finden Sie
hier .
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