“Abercrombie & Fitch” ist eine eingetragene Marke der Firma Abercrombie & Fitch, Inc. aus New Albany (Ohio), USA. Nach Angaben von Abercrombie & Fitch werden entsprechend gekennzeichnete Waren zurzeit ausschließlich über den eigenen Online-Shop oder in Geschäften in den USA, Canada und neuerdings auch London verkauft.
Daraus ergeben sich bestimmte markenrechtliche Beschränkungen, welche Sie beim
geschäftsmäßigen Verkauf von Abercrombie & Fitch Artikeln über den eBay-Marktplatz beachten sollten.
Parallelimport als Markenrechtsverstoß
Der
geschäftsmäßige Verkauf von unveränderter Markenware in Deutschland ist grundsätzlich zulässig, wenn die Ware ursprünglich vom Markenhersteller selbst oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z.B. durch einen autorisierten Lizenznehmer) in Deutschland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht wurde.
Bei Waren, die in einem anderen Staat – d.h. außerhalb der EU bzw. des EWR – auf den Markt gebracht wurden, kann der Markeninhaber einen
geschäftsmäßigen Verkauf innerhalb Deutschlands (sog. Parallelimport) untersagen. Das gilt auch dann, wenn es sich um Originalware handelt.
Bezogen auf Artikel der Marke Abercrombie & Fitch bedeutet dies, dass ein
geschäftsmäßiger Weiterverkauf von neuen oder gebrauchten Kleidungsstücken, die weder über den Online-Shop von Abercrombie & Fitch gekauft und in den europäischen Wirtschaftsraum geliefert wurden, noch vor Ort im Londoner Geschäft gekauft wurden, einen Verstoß gegen § 14 Markengesetz darstellen und von Abercrombie & Fitch untersagt werden kann.
Bitte beachten Sie: Neben möglichen Sanktionen wegen eines Verstoßes gegen die eBay-AGB, setzen Sie sich damit auch dem Risiko einer kostspieligen Abmahnung im Hinblick auf Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche durch Abercrombie & Fitch aus.
Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie
hier.
Handeln im geschäftlichen Verkehr
Der Anwendungsbereich des Markengesetzes erstreckt sich nur auf Handlungen im
geschäftlichen Verkehr. Ein rein privates Handeln ist nicht erfasst.
Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz im geschäftlichen Verkehr handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Generell wird aber von einem weiten Begriff des geschäftlichen Verkehrs ausgegangen. Von den Gerichten werden hierbei regelmäßig der Umfang und die Häufigkeit einer Verkaufstätigkeit herangezogen.
Wenn Sie eine größere Menge oder regelmäßig neue oder gebrauchte Abercrombie & Fitch Kleidungsstücke verkaufen (z.B. auch in unterschiedlichen Größen) ist in der Regel von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr auszugehen. Wenn Sie unsicher sind, wie ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Die folgenden Anhaltspunkte sollen Ihnen bei der rechtlichen Beurteilung Ihrer Verkaufstätigkeit helfen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln als typischerweise Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Sie handeln typischerweise im geschäftlichen Verkehr, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Eigenschaft als PowerSeller
Unterhaltung eines eBay Shops
Hohe Zahl an Bewertungen in Relation zum Zeitraum der Tätigkeit
Zahl der aktuellen Verkäufe: Werden über einen längeren Zeitraum ständig viele Artikel verkauft, handelt es sich in der Regel um einen gewerblichen Verkäufer
Art der verkauften Artikel (Neu- oder Gebrauchtware, Wert)
Weitere Information zum Handeln im geschäftlichen Verkehr finden Sie
hier.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall vergewissern, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf überhaupt berechtigt ist und sich hinsichtlich der Reaktion auf die Abmahnung von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten lassen.