Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 475 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko. Geht die Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, kann der Käufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Diese Verpflichtung kann der gewerbliche Verkäufer nach § 476 Abs. 1 BGB auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vereinbarungen mit dem Käufer umgehen.
Vorsicht beim Anbieten von versichertem und unversichertem Versand
Bieten Sie als gewerblicher Verkäufer die Optionen versicherter und unversicherter Versand an, besteht nach Auffassung einiger Gerichte die Gefahr einer Irreführung des Käufers. Der Käufer könnte nämlich auf den Gedanken kommen, dass er im Falle des unversicherten Versands entgegen der Regelung des § 475 Abs. 2 BGB doch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Sache tragen muss. So hat etwa das Landgericht Mannheim mit Urteil vom 13.09.2006 (Az.: 24 O 80/06) das gleichzeitige Anbieten von versichertem und unversichertem Versand als irreführend und wettbewerbswidrig angesehen (ebenso auch LG Frankfurt a.M., Urt. v. 8.11.2012, Az.: 2-03 O 205/12). Anders hingegen sah es das Landgericht Hamburg (Urt. v. 18.01.2007 – Az.: 315 O 457/06). Das Gericht sah in dem Anbieten eines unversicherten Versands keine Irreführung des Käufers.
Da es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, empfehlen wir Ihnen, sich umfassend von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle darüber beraten zu lassen, wie Sie Ihr Angebot, vor allem die Angaben zum Versand, am besten gestalten, um Probleme zu vermeiden.