Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.
Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.
Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie hier.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Angebotsformaten bei eBay finden Sie hier.