Bei der Werbung mit Testergebnissen sollten Sie daher die folgenden Grundregeln beachten:
Die Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist unzulässig.
Für den Verbraucher muss das angegebene Testurteil leicht zugänglich und nachprüfbar sein. Bei der Werbung mit einem Testurteil der Stiftung Warentest oder einer Fachzeitschrift müssen daher Ort und Datum (Monat und Jahr) der Erstveröffentlichung des Tests angegeben werden (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1991 – Az.: I ZR 151/89; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.01.2007 – Az.: 3 U 240/06).
Das angegebene Testurteil muss sich auf das konkret angebotene Produkt beziehen.
Die Werbung mit einem Testergebnis, welches sich nicht auf das angebotene Produkt bezieht ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das angebotene Produkt äußerlich ähnlich oder im Wesentlichen baugleich mit dem getesteten Produkt ist oder eine Weiterentwicklung des getesteten Produkts darstellt.
Die Werbung mit veralteten Testergebnissen ist unzulässig.
Achten Sie darauf, dass das von Ihnen angegebene Testergebnis noch aktuell ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn das Testergebnis durch eine neuere Untersuchung oder durch eine wesentliche Veränderung der Marktverhältnisse oder Produktmerkmale überholt ist (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 14.03.2006 – Az.: 5 W 40/06; OLG Hamm, Urt. v. 15.02.2007 – Az.: 4 U 165/06).
Das Testergebnis muss zutreffend wiedergegeben werden.
Sie sollten das Testergebnis nicht mit eigenen Worten umschreiben, sondern den Originalwortlaut wiedergeben. Achten Sie auch darauf, dass Sie Aussagen, die sich auf das Testergebnis beziehen, von Ihren übrigen Werbeaussagen gut sichtbar absetzen.
Die Rangfolge der Testergebnisse muss zutreffend dargestellt werden.
Achten Sie darauf, dass für den Verbraucher klar ersichtlich ist, welchen Rang das angebotene Produkt im Vergleich zu den ebenfalls getesteten Konkurrenzprodukten tatsächlich erzielt hat. Bei einem Testergebnis mit der Note "gut" sollten Sie daher auch die Anzahl und die Noten der besser bewerteten Produkte angeben, um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Bedingungen der Stiftung Warentest zur "Werbung mit Untersuchungsergebnissen"