Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erhält das Finanzamt automatisch eine Nachricht von der Gewerbeanmeldung. Je nach Umsatz oder Gewinn fallen dann Einkommenssteuer- und Umsatzsteuer an. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Ein Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt zahlen. Er darf in seinen Rechnungen also auch keine Umsatzsteuer ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer jedoch auf Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten und wie ein "normaler" Unternehmer behandelt werden.
b. Kann ich Nettorechnungen von eBay erhalten?
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben, können Sie sich von eBay unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung für Nettorechnungen erteilen lassen.
Mehr zum Thema nettorechnungsberechtige Mitglieder.
c. Kann ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt-IdNr.) erhalten?
Sie können eine USt-IdNr. dann erhalten, wenn Sie als Kleinunternehmer auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten. Das Bundesamt für Finanzen kann eine USt-IdNr. nur an Personen und Personenvereinigungen erteilen, die bei den zuständigen Landesfinanzbehörden umsatzsteuerpflichtig geführt werden. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Bundeszentralamt für Steuern oder Ihren Steuerberater.
d. Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe
Wenn Sie als Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) an einen anderen Unternehmer (gewerblicher Käufer) eine Leistung erbringen, müssen Sie auf dessen Verlangen eine Rechnung ausstellen.
Nach § 14 UStG muss eine Rechung folgende Angaben enthalten:
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben (§ 33 UStDV):
Die Erleichterungen gelten nicht im Rahmen von Versandhandelslieferungen in andere EU-Mitgliedsstaaten (§ 3c UStG). In besonderen Fällen (z.B. bei innergemeinschaftlicher Lieferung eines neuen Fahrzeugs oder bei Reiseleistungen) gibt es zusätzliche Rechnungsangabepflichten.
Neben diesen Pflichtangaben muss die Rechnung eines Unternehmers auch die Anforderungen erfüllen, die das Handelsgesetzbuch (HGB) an Geschäftsbriefe eines Kaufmanns stellt.
Je nach dem, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, und welche Rechtsform es hat, müssen Sie unterschiedliche Regelungen und zusätzliche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen beachten. Weitere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie bei der Handelskammer Hamburg.
Bitte beachten Sie: Durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2007 klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe in elektronischer Form (z.B. E-Mails) gelten. Weitere Informationen finden Sie hier.