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Was ist beim "Angebot an unterlegene Bieter" zu beachten?

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Falls Sie einen Artikel im Auktionsformat nicht verkaufen konnten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Artikel über die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" einem Bieter nachträglich zum Verkauf anzubieten.

Ein "Angebot an unterlegene Bieter" ist wie jedes Angebot auf dem eBay-Marktplatz rechtlich verbindlich. Wenn Sie die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" nutzen, unterbreiten Sie dem von Ihnen ausgewählten Bieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel.

Bitte beachten Sie: Der Sofort-Kaufen-Preis des Artikels entspricht dabei dem Preis, den der von Ihnen ausgewählte unterlegene Bieter zuletzt geboten hatte.

Ein Angebot an unterlegene Bieter kommt in Betracht wenn:

  • Der Höchstbietende hat den Artikel nicht bezahlt oder Sie haben sich mit dem Höchstbietenden einvernehmlich darauf geeinigt, den Kauf nicht abzuschließen.

    Hinweis: Wenn der ursprüngliche Käufer den Artikel nicht bezahlt und Sie deshalb einem unterlegenen Bieter ein Angebot unterbreiten möchten, müssen Sie zunächst das Problem mit dem ursprünglichen Käufer klären, bevor Sie einem anderen Bieter ein Kaufangebot machen.

  • Sie besitzen mehrere gleichartige Exemplare eines Artikels, der in einer Einzelartikel-Auktion angeboten wurde und Sie möchten den unterlegenen Bietern auch die anderen Exemplare anbieten.

    Hinweis: Die Anzahl der Angebote, die Sie an unterlegene Bieter unterbreiten, muss mit der Anzahl der Artikel übereinstimmen, die zum Verkauf stehen. Ansonsten machen Sie sich gegenüber den Käufern, die Sie nicht beliefern können, unter Umständen schadenersatzpflichtig.

  • Ein von Ihnen festgelegter Mindestpreis wurde nicht erreicht.

    Hinweis: Der von Ihnen ursprünglich gesetzte Mindestpreis fällt bei einem "Angebot an unterlegene Bieter" weg. Der Sofort-Kaufen-Preis des Artikels entspricht dabei dem Preis, den der von Ihnen ausgewählte unterlegene Bieter zuletzt geboten hatte.

Weitere Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter".

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