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Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Umsatzsteuerrecht und Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe

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  1. Wer gilt als Unternehmer?
  2. Benötige ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?
  3. Was ist ein Kleinunternehmer?
  4. Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum
  5. Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erhält das Finanzamt automatisch eine Nachricht von der Gewerbeanmeldung. Je nach Umsatz oder Gewinn fallen dann Einkommenssteuer- und Umsatzsteuer an. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Wer gilt als Unternehmer?

Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.

Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 22.000 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.

Bei Fragen zu Ihren steuerlichen Pflichten oder wenn Sie unsicher sind, ob Sie Unternehmer im Sinne des UStG sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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Benötige ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)?

Wenn Sie nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) als Unternehmer gelten, müssen Sie Ihr eBay Konto als gewerblich kennzeichnen. Weiterhin benötigen wir von Ihnen eine USt-IdNr. , die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen können.

Hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hier

Weitere Informationen finden Sie hier: ebay.de/VAT

Bei Fragen zu Ihren steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Ein Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt zahlen. Er darf in seinen Rechnungen also auch keine Umsatzsteuer ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer jedoch auf Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten und wie ein "normaler" Unternehmer behandelt werden.

Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend.

Hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hier

Weitere Informationen finden Sie hier: ebay.de/VAT

Wie sich auch aus dem Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az. 4 U 65/13 entnehmen lässt, sollte auf die Kleinunternehmereigenschaft bereits während des Bestellvorgangs hingewiesen werden.

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Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) im Impressum

Soweit Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden ist, sind Sie verpflichtet, diese im Impressum anzugeben.

Jetzt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben

Hinweis: Sämtliche Informationen, einschließlich Ihrer persönlichen Daten und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, werden unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und der Datenschutzerklärung in die USA oder andere Länder übertragen, dort gespeichert und verarbeitet.

eBay behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, weitere Prüfungen hinsichtlich Ihres Umsatzsteuerstatus von Ihnen oder den zuständigen Finanzämtern einzuholen. Die Verarbeitung Ihrer Angaben erfolgt unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von eBay.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldungsdetails auf dem neuesten Stand sind und mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten übereinstimmen.

Informationen zur Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Gebühren finden Sie hier.

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Anforderungen an Rechnungen und Geschäftsbriefe

Wenn Sie als Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) an einen anderen Unternehmer (gewerblicher Käufer) eine Leistung erbringen, müssen Sie auf dessen Verlangen eine Rechnung ausstellen.

Nach § 14 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Verkäufers und des Käufers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (dadurch soll sichergestellt werden, dass die Rechnung einmalig ist)
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
  • Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselter Preis für die Lieferung oder sonstige Leistung
  • Boni, Skonti und Rabatte (es muss jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts angegeben werden, wenn Sie nicht schon im Preis berücksichtigt ist)
  • Im Falle einer Steuerbefreiung ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich
  • Bei Kleinunternehmern ist ein Hinweis "Umsatzsteuer wird nicht erhoben, da Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG" nicht erforderlich, aber ggf. empfehlenswert

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben (§ 33 UStDV):

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Verkäufers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe (Angabe des Bruttoentgelts = Entgelt inkl. Umsatzsteuer)
  • Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt

Die Erleichterungen gelten nicht im Rahmen von Fernverkäufen in andere EU-Mitgliedsstaaten (§ 3c UStG). In besonderen Fällen (z.B. bei innergemeinschaftlicher Lieferung eines neuen Fahrzeugs oder bei Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG) gibt es zusätzliche Rechnungspflicht angaben.
Neben diesen Pflichtangaben muss die Rechnung ggf. auch die Anforderungen erfüllen, die das Handelsgesetzbuch (HGB) an Geschäftsbriefe eines Kaufmanns stellt, je nachdem, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, und welche Rechtsform es hat.

Bitte beachten Sie: Durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2007 klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe in elektronischer Form (z.B. E-Mails) gelten. Weitere Informationen finden Sie hier.

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