Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, erhält das Finanzamt automatisch eine Nachricht von der Gewerbeanmeldung. Je nach Umsatz oder Gewinn fallen dann Einkommenssteuer- und Umsatzsteuer an. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich.
Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 22.000 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.
Bei Fragen zu Ihren steuerlichen Pflichten oder wenn Sie unsicher sind, ob Sie Unternehmer im Sinne des UStG sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wenn Sie nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) als Unternehmer gelten, müssen Sie Ihr eBay Konto als gewerblich kennzeichnen. Weiterhin benötigen wir von Ihnen eine USt-IdNr. , die Sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen können.
Hinterlegen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hier
Weitere Informationen finden Sie hier: ebay.de/VAT
Ein Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist ein Unternehmer, dessen Jahresumsatz zzgl. der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Ein Kleinunternehmer muss keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an das Finanzamt zahlen. Er darf in seinen Rechnungen also auch keine Umsatzsteuer ausweisen und kann auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. Nach § 19 Abs. 2 UStG kann ein Kleinunternehmer jedoch auf Antrag auf die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht verzichten und wie ein "normaler" Unternehmer behandelt werden.
Auch für Kleinunternehmer ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verpflichtend.
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Weitere Informationen finden Sie hier: ebay.de/VAT
Wie sich auch aus dem Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az. 4 U 65/13 entnehmen lässt, sollte auf die Kleinunternehmereigenschaft bereits während des Bestellvorgangs hingewiesen werden.
Soweit Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden ist, sind Sie verpflichtet, diese im Impressum anzugeben.
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Hinweis: Sämtliche Informationen, einschließlich Ihrer persönlichen Daten und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, werden unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und der Datenschutzerklärung in die USA oder andere Länder übertragen, dort gespeichert und verarbeitet.
eBay behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, weitere Prüfungen hinsichtlich Ihres Umsatzsteuerstatus von Ihnen oder den zuständigen Finanzämtern einzuholen. Die Verarbeitung Ihrer Angaben erfolgt unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von eBay.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldungsdetails auf dem neuesten Stand sind und mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten übereinstimmen.
Informationen zur Umsatzsteuer auf Ihre eBay-Gebühren finden Sie hier.
Wenn Sie als Unternehmer (gewerblicher Verkäufer) an einen anderen Unternehmer (gewerblicher Käufer) eine Leistung erbringen, müssen Sie auf dessen Verlangen eine Rechnung ausstellen.
Nach § 14 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben (§ 33 UStDV):
Die Erleichterungen gelten nicht im Rahmen von Fernverkäufen in andere EU-Mitgliedsstaaten (§ 3c UStG). In besonderen Fällen (z.B. bei innergemeinschaftlicher Lieferung eines neuen Fahrzeugs oder bei Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG) gibt
es zusätzliche Rechnungspflicht angaben.
Neben diesen Pflichtangaben muss die Rechnung ggf. auch die Anforderungen erfüllen, die das Handelsgesetzbuch (HGB) an Geschäftsbriefe eines Kaufmanns stellt, je nachdem, ob Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, und welche Rechtsform es hat.
Bitte beachten Sie: Durch das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2007 klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben auch für Geschäftsbriefe in elektronischer Form (z.B. E-Mails) gelten. Weitere Informationen finden Sie hier.