Rechtsportal

Rechtliche Informationen für Käufer

Das Angebot wurde von eBay beendet bzw. gelöscht oder der Verkäufer wurde
vom Handel bei eBay ausgeschlossen.  Ist der Vertrag auch dann noch wirksam?

zurück zur Übersicht

Wenn eBay wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB, die eBay-Grundsätze oder gesetzliche Bestimmungen nach dem Abschluss des Vertrages ein Angebot löscht oder der Verkäufer vorübergehend oder dauerhaft vom Handel bei eBay ausgeschlossen wird, hat dies keinen Einfluss auf den zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande gekommenen Vertrag. Der Vertrag ist nur dann nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder sittenwidrig ist.

Sobald zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, kann eBay als bloßer Marktplatzbetreiber diesen nicht wieder aufheben. 
Sollten konkrete Anhaltspunkte für ein betrügerisches Handeln des Verkäufers vorliegen, empfiehlt eBay bei der Zahlung des Kaufpreises vorsichtig zu sein. Sollten Sie den Kaufpreis bereits bezahlt haben, können Sie versuchen, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wird ein Angebot von eBay vor dem Abschluss des Vertrages beendet, kommt zwischen Ihnen und dem Verkäufer kein wirksamer Vertrag zustande. In diesem Fall wird das Zustandekommen des Vertrages durch das vorzeitige Beenden durch eBay verhindert.

nach oben

Zusätzliches Navigationsmenü