Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Übergabe an das Transportunternehmen im Zweifelsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen haben.
Von besonderer Relevanz ist ein solcher Beleg auch im Rahmen des eBay-Käuferschutzes. Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen des eBay-Käuferschutzes unabhängig von den zwischen dem Käufer und Verkäufer geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Versand besteht. Wenn ein Käufer seinen Artikel nicht erhält, hat er möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn der Artikel durch den eBay-Käuferschutz abgedeckt ist. Wenn keine Sendungsnummer angegeben werden kann, entscheidet eBay in der Regel zugunsten des Käufers. Auch um sich gegen Käuferschutzfälle abzusichern, empfiehlt eBay daher Artikel immer mit Sendungsverfolgung zu verschicken und die entsprechenden Details hochzuladen.
Als Verkäufer haben Sie zudem die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.
Tipp: Bieten Sie einen versicherten Versand an, sollten Sie, um Missverständnisse und spätere Streitfälle zu vermeiden, bereits in der Artikelbeschreibung angeben, welche Form des versicherten Versands gemeint ist.
Gerade bei höherpreisigen Artikeln ist der Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung zu empfehlen.