|
|
|
|
Philatelistische Begriffsbestimmungen |
|
|
|
|
|
|
Philatelistische Erzeugnisse |
|
|
|
Philatelistische Erzeugnisse sind
von amtlicher bzw. staatlich autorisierter oder privater Seite
zu Sammelzwecken hergestellte Produkte mit Postwertzeichen wie
z. B. postalisch nicht beförderte Ersttagsumschläge
(FDC's), Ersttagsblätter, Maximumkarten, Numisbriefe, Erinnerungs-
und Gedenkblätter, Jahrbücher, presentation packs und
ähnliches.
FDC: Diese Abkürzung steht für den
englischen Begriff "First Day Cover" und bedeutet korrekt
übersetzt Ersttagsumschlag (umgangssprachlich Ersttagsbrief).
Es kann sich dabei um einen Brief (siehe dort) oder ein philatelistisches
Erzeugnis (siehe dort) handeln. Der FDC ist mit am ersten Tag
der Gültigkeit der zur Frankatur verwendeten Briefmarken
frankiert und mit einem Tages-, Sonder- oder speziell dafür
geschaffenen Ersttags-(Sonder-)Stempel entwertet. Man unterscheidet
zwischen von der Post oder einem zur Postdienstleistung autorisierten
Herausgeber und privat hergestellten FDC´s.
ETB: Diese Abkürzung bedeutet Ersttagsblatt
und bezeichnet ein philatelistisches Erzeugnis, das mit Postwertzeichen,
einer zugehörigen Ersttagsabstempelung und auf den Ausgabeanlass
bezogenen Erläuterung und / oder Illustration versehen ist.
Ein Ersttagsblatt ist nicht zur Beförderung auf dem Postweg
vorgesehen.
Maximumkarten: als solche bezeichnet man - streng
genommen nur die - Ansichts-Postkarten, bei der auf der Bildseite
eine Briefmarke mit gleichem Markenbild aufgeklebt ist und diese
mit einem motiv- oder anlassbezogenen (Sonder-)Stempel entwertet
ist. Weiter gefasste Definitionen lassen auch zur aufgeklebten
Marke und Stempelung passende, aber nicht bildgleiche ( nicht
analoge) Abbildungen auf der Maximumkarte zu. Je nach Anbieter
unterscheidet man zwischen offiziell ("amtlich") oder
privat veranlassten Maximumkarten.
Numisbriefe/blätter sind in der Regel Kombinationen
philatelistischer Ersttags- oder anlassbezogener Sonderumschläge
bzw. -blätter, bei denen eine zur Marke(nausgabe) passende
(Sonder-)Münze oder Medaille auf dem Briefumschlag/Blatt
(in einem Klarsichtfenster) integriert wurde. Es handelt sich
um eine Verkaufsform philatelistischer Erzeugnisse, die entweder
von offizieller (z. B. der Post) oder von privater Seite gefertigt
und verkauft werden.
|
|
|
|
nach
oben |
|
|
|
|
|
Postwertzeichen |
|
|
|
Postwertzeichen sind von einer zur
Wahrnehmung des Postdienstes autorisierten Stelle (staatliche
Behörde, Postverwaltung, lizenziertes privates Unternehmen)
oder in deren Auftrag hergestellte und herausgegebene Marken und
Ganzsachen, die
a) als Quittung für eine bestimmte postalische Leistung
(einschließlich der Verwendung im Innendienst), oder
b) als Bestätigung der Postgebührenfreiheit (z.B. Portofreiheitsmarken,
Feldpostmarken), oder
c) als Voraussetzung der Zulassung zur Postbeförderung (z.B.
Zwangssteuermarken, Nachportomarken, Feldpostzulassungsmarken)
dienen.
Wenn Postämter Marken oder Gebührenzettel unter besonderen
Bedingungen herstellen oder herstellen lassen (Lokal- oder Notausgaben),
liegt ein Postwertzeichen vor, wenn dessen bedarfsmäßige
Verwendung nachgewiesen ist oder wenn die Posthoheit wahrnehmende
Autorität diese Ausgabe sanktioniert hat.
Postwertzeichen sind ferner Freimarken, die in Wertzeichendruckern
hergestellt werden, Freistempel (Post- und Absenderfreistempel,
Internetfrankaturen) sowie Internationale Antwortscheine (IAS).
Privatpostmarken werden ebenfalls als Postwertzeichen bezeichnet,
solange sie von einer staatlich konzessionierten Privatposteinrichtung
verausgabt werden. Voraussetzung ist ausdrücklich eine staatliche
Anerkennung und Zulassung zur Ausübung eines Postbetriebes
mit Annahme, Weiterführung und Zustellung von Postsendungen
von und an jedermann. Dabei kann dieser Postdienst regional oder
lokal beschränkt sein.
Keine Postwertzeichen sind Hinweiszettel, die keine Voraussetzung
für die Zulassung zur Postbeförderung darstellen, sondern
lediglich Hinweise für die postalische Behandlung von Sendungen
geben (z. B. Einschreiben, Express, Luftpost, "Gebühr
bezahlt Empfänger" usw.).
Ohne Vorliegen einer autorisierten Postlizenz sind von privater
Seite hergestellte Marken keine Postwertzeichen, sondern Vignetten.
|
|
|
|
nach
oben |
|
|
|
|
|
Probedrucke, Essays,
usw. |
|
|
|
Diese Produkte aus den Vorstufen der
Postwertzeichenherstellung sind keine Postwertzeichen, da sie grundsätzlich
nicht zur postalischen Verwendung bestimmt sind. Sie können
deshalb in ihren Formaten schwanken. Dazu gehören:
a) Entwürfe für neu auszugebende Postwertzeichen, die
meist größer als die endgültigen Marken sind und
gezeichnet oder im privaten Auftrag des Gestalters gedruckt werden
(private Essays).
b) Andrucke sind Drucke, die meist auf unterschiedlichen Papieren
vor Beginn des eigentlichen Markendrucks hergestellt werden, um
die Druckmaschine nebst Farbwerken auf ihre ordentliche Funktion
und die Druckform auf Sauberkeit usw. zu überprüfen.
Hierzu gehören auch Phasendrucke beim Mehrfarbendruck.
c) Maschinenproben dienen im Unterschied zu den Andrucken nicht
der unmittelbaren Vorbereitung des Drucks bestimmter Postwertzeichen,
sondern lediglich der Erprobung insbesondere neuer oder reparierter
Druckmaschinen durch Herstellung markenähnlicher Drucke.
Dazu können eigens dafür hergestellte oder aber auch
Druckformen früherer Markenausgaben in unveränderter
oder veränderter Form verwendet werden.
d) Essays sind im postalischen Auftrag hergestellte Vorlagen in
abweichender Zeichnung, um unter den eingeholten Entwürfen
für neue Postwerteichen die am besten geeigneten zu finden.
e) Probedrucke sind letzte Versuchsdrucke vor Beginn des eigentlichen
Auflagendrucks zwecks nochmaliger Überprüfung der Druckform
und Farbwirkung und zeigen die endgültige Zeichnung (gegebenenfalls
in einer anderen Farbe, Wertstufe, einem anderen Druckverfahren
oder einer anderen Druckausführung).
f) Postwertzeichendrucke, die zur Ausgabe als Postwertzeichen
vorgesehen waren, aber aus unvorhersehbaren Gründen (häufig
aus politischen oder gestaltungstechnischen Gründen) vor
Ausgabe zurückgezogen wurden, gelten als nicht zur Ausgabe
gelangt. Sie werden in Katalogen unter einer gesonderten (römischen)
Nummerierung als Postwertzeichendrucke aufgeführt.
Die genannten Vorstufen b) bis f) werden mit Attesten oder Befunden
versehen.
|
|
|
|
nach
oben |
|
|
|
|