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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Neudrucke und Nachdrucke

Neudrucke sind nur solche Drucke vom unveränderten Originaldruckmedium (Druckstein, Druckplatte, Klischee usw.), die im gleichen Druckverfahren wie die Originale nach endgültiger Einstellung des Drucks dieser Postwertzeichen und in der Regel nach Ablauf der Gültigkeit hergestellt worden sind. Neudrucke können auch in anderen Farben als die Originale hergestellt werden.

Private Neudrucke müssen als solche gekennzeichnet sein, sonst handelt es sich um Fälschungen.


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Numisbriefe/blätter

siehe Philatelistische Erzeugnisse


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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