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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Ganzsachen
Ganzsachen sind Briefe, Karten und sonstige zur Verwendung im Postdienst vorgesehene Formulare mit eingedrucktem Wertstempel bzw. Wertvermerk oder einem Stempelvermerk (Vorausentwertung), der vor dem postseitigen Verkauf angebracht sein muss.

Ganzsachen: siehe auch Postwertzeichen
Gebrauchte Ganzsachen: siehe auch Ganzstücke.


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Ganzstücke (Belege)

Ganzstücke sind z. B. Briefe, Karten, Ganzsachen, Päckchenausschnitte, Paketkarten, Postanweisungen usw. sowie amtliche bzw. staatlich zur Verwendung im Kommunikationsverkehr autorisierte, aber auch von privater Seite hergestellte Formulare mit oder ohne aufgeklebten Postwertzeichen zur postalischen Verwendung.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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