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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Trennungsarten

In der Philatelie werden als geschnitten nur solche Marken bezeichnet, die amtlich und regulär ohne Durchstich, ohne Zähnung bzw. ohne Durchstanzung ausgegeben wurden.

Die häufigste Trennungsart bei der Postwertzeichenherstellung ist die Zähnung. Je nach Herstellungsmethode bezeichnet man die Zähnung als Linien-, Kamm-, Kasten-, Stanz- oder Schleifperforation.

Bei durchstochenen Marken wird mittels feiner Messer das Papier zwischen den Markenreihen teilweise eingeschnitten, so dass Papierbrücken zwischen den einzelnen Schnitten stehen bleiben. Durchsticharten:
Linien-, Punkt-, Zickzack-, Sägezahn- und Bogendurchstiche, vereinzelt farbig unterlegt. Bedingt durch die Herstellungsart bringt der Trennungsvorgang mit sich, dass an die Beschaffenheit des Durchstichs nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden können wie an die Zähnung bei gezähnten Marken. Die Trennung wird in der Regel unsauber und ungenau sein. Deshalb hat man trotz des Durchstichs eine Trennung mit der Schere vorgenommen. Soweit die Scherentrennung außerhalb von Markenbild und Durchstich liegt, gilt diese Trennung als einwandfrei. Durchstiche auf private Veranlassung werden in der Regel nicht geprüft.

Bei der Schleifperforation wird die fertig bedruckte Papierbahn passgenau auf einem Schablonenzylinder (Pinnzylinder) angepresst und durch ein sehr schnell rotierendes Vielfachmesser (Fräse) die Zähnung angebracht.

Bei der Stanzperforation wird die Papierbahn über einen Stanzzylinder (Perforationsstanze) geführt und durch einen Gegendruckzylinder die Wellenstanzung angebracht. Anschließend wird die Papierbahn in ein zweites Werk eingeführt, in dem die Produkte (z. B. Markenheftchen) ausgestanzt werden.

Die Trennung kann je nach Sammelgebiet oder Ausgabe von unterschiedlicher Qualität sein. Eine Trennung, die bei einem Sammelgebiet oder einer Ausgabe als einwandfrei zu klassifizieren ist, kann bei einem anderem Sammelgebiet als mangelhaft zu bewerten sein. Die Aufgabe des Prüfers ist es, diese Besonderheiten bei der Prüfung entsprechend zu berücksichtigen.

Als Verzähnung bezeichnet man eine signifikante Versetzung der Zähnung bzw. des Durchstiches in das Markenbild. Es handelt sich um eine Druckzufälligkeit, die nicht besonders geprüft wird.

Versehentlich nicht gezähnte, nicht durchstochene bzw. ungestanzte Marken werden als ungezähnt, undurchstochen bzw. undurchstanzt bezeichnet und als Abarten katalogisiert. Sie müssen so breite Ränder aufweisen, dass eine Verwechslung mit der gezähnten, durchstochenen bzw. durchstanzten Ausgabe ausgeschlossen ist.
Bei teilgezähnten oder teilweise undurchstochenen Postwertzeichen sollte der volle Bogenrand bzw. die vollständige Nachbarmarke vorhanden sein.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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