Postwertzeichen wurden und werden
durch Abschlag oder Aufdruck eines Stempels, in selteneren Fällen
durch handschriftliche Entwertung (z. B. Federzug) oder ähnliche
Maßnahmen für eine postalische Zweitverwendung unbrauchbar
gemacht (Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch: gestempelt
oder entwertet).
Federzugentwertung, auch Federstrichentwertung: handschriftliche
Entwertung z. B. durch Datum, Ortsangaben, Initialen, Namenszug,
Strich oder Durchkreuzung.
Entwertungslochungen werden mit Hilfe eines Locheisens vorgenommen.
Lochungen durch Firmen und Behörden (z. B. POL-Lochungen)
sind keine Entwertungslochungen, sondern stellen Sicherheitsmaßnahmen
dar.
Abstempelungen sind Entwertungen von Postwertzeichen mit Hilfe
postalischer Stempel, die zumeist aus Metall, jedoch auch aus
Gummi, Holz, Linoleum und ähnlichem gefertigt sind.
Echt ist eine Abstempelung grundsätzlich, sofern sie während
der Kurszeit der Marke zu dem im Stempel angegebenen Zeitpunkt
mit einem Stempel, der nachweislich zeitgerecht im Postdienst
Verwendung fand, vorgenommen wurde (zeitgerechte Entwertung).
Dabei ist es völlig gleichgültig, ob dies im Rahmen
des normalen Postbetriebsdienstes oder zu Sammelzwecken erfolgte,
da ein Unterschied bei einer losen Marke oder einem Briefstück
in der Regel bei Verwendung der im Postdienst zeitgerecht benutzten
Stempel nicht mehr festzustellen ist.
Diese zeitgerechten Entwertungen zu Sammelzwecken wurden bisher
fälschlicherweise als "Gefälligskeitsentwertungen"
bezeichnet. (Siehe Entwertungen für philatelistische Zwecke)
Falschstempel sind Nachahmungen echter Poststempel oder Phantasiestempel.
Entwertungen können auch manuell (gemalt) oder fotomechanisch
übertragen werden. Solche Nachahmungen sind ebenfalls Fälschungen.
Falsch sind auch alle Entwertungen, die mit echten, aber nachweisbar
rückdatierten Poststempeln von unbefugter Seite vorgenommen
wurden (sog. "missbräuchliche Verwendung").
Entwertungen für philatelistische Zwecke
a) gedruckte Stempel auf Postwertzeichen (z. B. Schalterbogen,
Kleinbogen, Blocks) und philatelistischen Erzeugnissen (z. B.
Ersttagsbriefen, Ersttagsblättern). Solche Entwertungen mittels
Buchdruckstempeln werden auch als Klischeestempelentwertungen
bezeichnet.
b) Massenabstempelungen von Hand auf Schalterbogen mit speziell
für diesen Zweck verwendeten Poststempeln.
c) von autorisierten Stellen veranlasste Rückdatierungen
postalischer Stempel für Entwertungen zu Sammelzwecken.
Vorausentwertungen sind postseitig oder mit postalischer Erlaubnis
vorgenommene Entwertungen von Postwertzeichen, die während
oder nach der Herstellung, auf jeden Fall aber vor dem Verkauf
zu Rationalisierungszwecken angebracht werden.
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