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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Fälschungen

Fälschungen von Postwertzeichen
a) Ganzfälschungen, bei denen das gesamte Postwertzeichen in allen Teilen gefälscht ist.
b) Verfälschungen, bei denen an den ursprünglichen Postwertzeichen Veränderungen vorgenommen wurden (z. B. durch Veränderung der Gummistruktur, Neugummierung, Farbveränderungen, Abschneiden der Zähnung, Anbringen eines falschen Aufdrucks, einer falschen oder ergänzten Entwertung oder anderer Zusätze, usw.) die das Vorliegen eines selteneren Postwertzeichens vortäuschen sollen.

Fälschungen von Ganzstücken
a) Ganzfälschungen, bei denen sämtliche Bestandteile des Ganzstückes falsch sind.
b) Teilfälschungen durch Veränderungen (Hinzufügen, Entfernen oder Austauschen von Bestandteilen des Ganzstückes, z. B. Postwertzeichen, Entwertungen oder Zusatzstempel, Vermerke, Adress- oder Absenderangaben).

Nach ihrem Zweck unterscheidet man:
a) Fälschungen zum Schaden der Sammler. Hierzu zählen neben den oben genannten Ganz- und Teilfälschungen auch die selbst für Postgesellschaften schädlichen Phantasie- und Schwindelmarken, die im Namen von tatsächlichen oder nicht existenten "Ländern" unautorisiert erscheinen.
b) Fälschungen zum Schaden der Post einschließlich zu Spionagezwecken hergestellter Fälschungen.

Fälschungen von Prüfzeichen
Postwertzeichen und Belege kommen auch mit gefälschten Prüfzeichen vor. Aus diesem Grund werden in der Regel höherwertige Prüfgegenstände mit fälschungssicheren Befunden oder Attesten versehen.


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Farbe
Der Begriff "Farbe" ist aus naturwissenschaftlicher, drucktechnischer, physiologischer oder philatelistischer Betrachtungsweise mit unterschiedlichen Akzenten erörterbar.

Objektive Farbeigenschaften sind mit physikalischen oder chemischen Methoden bestimmbar. Dazu gehören:

a) der Farbton, der durch die Wellenlänge der elektromagnetischen Strahlung, die von einem Farbkörper ausgeht, festgelegt ist,
b) die Farbsättigung, welche den Grad der Farbigkeit im Vergleich zu einem gleichhellen Grauton angibt,
c) die Farbhelligkeit, welche die Leuchtdichte mit dem Normalweiß vergleicht.

Subjektive Farbeigenschaften beruhen auf menschlichen Empfindungen. Sie werden durch elektromagnetische Strahlung (Licht) ausgelöst, durch das Auge vermittelt und im Gehirn verarbeitet.

a) Der Gesichtssinn erfasst Farbe als eine durch den objektiv gegebenen Farbreiz ausgelöste subjektive Empfindung.
b) Die Farbwahrnehmung ist ein psychischer Prozess, der u. a. von der Art und Stärke der Beleuchtung, vom Umfeld, von der Raumbeziehung und vom Zustand des menschlichen Sehapparates abhängt.
c) Beleuchtung: Die Farbe eines Gegenstandes ist nur bei konstanter Beleuchtung vergleichbar! Das Auge ist allerdings in der Lage, Veränderungen von Lichtart und Beleuchtungsstärke bis zu einem gewissen Grad auszugleichen. Damit wird die Beurteilung einer Farbe noch zusätzlich subjektiv belastet.

Druckfarben sind Körperfarben und bestehen aus drei Hauptkomponenten:

a) Farbmittel (Pigmente)
b) Bindemittel (Firnisse und Harze)
c) Hilfsstoffe (Lösungsmittel, Trockenstoffe).
Die fundamentalen physikalisch-optischen Eigenschaften der Farbmittel sind ihr Absorptions- und Streuvermögen.
Da sich die Druckverfahren durch die Lage der druckenden Teile unterscheiden, müssen für jedes Druckverfahren Druckfarben mit bestimmten Eigenschaften verwendet werden.

Chemisch unterschiedliche Farbmittel können - rein oder in Mischung - einerseits die gleiche Farbempfindung hervorrufen, andererseits können chemisch gleiche Farbmittel aufgrund unterschiedlicher Durchmischungen, Pigmentgrößen, Binde- und Lösungsmitteln, Trocknungsstoffen und Papiersorten sowie ungleichmäßiger Druckzurichtung visuell zu sehr auffälligen und unterschiedlichen Farbeindrücken führen.

Druckfarben auf Briefmarken unterliegen auf längere Zeit gesehen den gleichen klimatischen und chemischen Einflüssen wie das Druckpapier. Sie können durch Reaktion eines Metallbestandteiles mit schwefelhaltigen Substanzen, Umwelteinflüsse, Ausbleichen lichtempfindlicher Farbmittel, Reaktion mit dem Markengummi oder Druckpapier sowie dem Albenmaterial usw. ihren Farbton verändern. Auch die altersbedingte Bräunung des Firnisses kann eine Rolle spielen.

Farbtönungsunterschiede (katalogisierte Unterarten, die im philatelistischen Sprachgebrauch mit dem Kurzbegriff "Farben" bezeichnet werden) sind meist in Farbgruppen zusammengefasste signifikante Unterschiede der gleichen Hauptfarbe (z.B. grün: gelbgrün, blaugrün), die visuell (u. U. nur unter UV-Licht) aber getrennt werden können.

Farbtönungsunterschiede entstehen in der Regel durch abweichende Mischungen der Druckfarbe.
Sie können in einigen Fällen aber auch während des Drucks bei einzelnen Bögen oder sogar innerhalb eines Bogens durch chemische oder physikalische (mechanische) Einwirkungen entstanden sein, z. B. sog. Farbschwankungen durch unterschiedliche Sättigung einer Druckfarbe (helle und dunkle Farbeindrücke). Solche "Übergangsstücke" können manchmal nicht eindeutig zuzuordnen sein.

Innerhalb der katalogisierten Farbtönungsunterschiede gibt es wieder mehr oder weniger viele Nuancen, wobei in der häufigsten Farbgruppe die Anzahl dieser Nuancen meistens am größten ist.

Da bei der Katalogisierung der Farbtönungsunterschiede im Laufe der historischen Entwicklung keine Unterschiede bezüglich deren Entstehung gemacht wurden, können also bei einer Marke zwei katalogisierte Farbtönungsunterschiede visuell gar nicht so auffällig abweichend, jedoch unterscheidbar sein, während bei einer anderen Marke visuell auffälligere, aber nicht exakt trennbare Farbschwankungen vorliegen.

Katalogisierte Farbtönungsunterschiede werden signiert bzw. attestiert.
Farbfehldrucke sind versehentliche oder unbefugte Druckausführungen einer Marke in einer anderen als der vorgesehenen Farbe.
Katalogisierte Farbfehldrucke werden signiert bzw. attestiert.

Farbänderungen sind gewollte Änderungen der Druckfarbe durch einen neuen Druckauftrag. Die gewollte Änderung kann hierbei im gleichen Farbtönungsbereich (z.B. dunkelgrün statt hellgrün) bleiben, oder zu einer ganz anderen Druckfarbe (z.B. rot statt grün) führen.
In der Regel werden den Farbänderungen neue Kataloghauptnummern zugeteilt.

Verfärbungen sind nach dem Schalterverkauf der Marken z. B. durch Oxidation, Lichteinwirkung, Lösungsmittel sowie durch gezielte oder unbeabsichtigte chemische (auch biologische) Beeinflussung eingetretene Änderungen der Druckfarbe.
Signifikant verfärbte Marken werden in der Regel nicht oder höher signiert. Für hochwertige Stücke können Befunde mit entsprechenden Angaben ausgestellt werden.


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Farbprobedrucke
siehe Probedrucke unter e) Probedrucke

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Farbproben
siehe Probedrucke unter b) Andrucke

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FDC
siehe Philatelistische Erzeugnisse

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Feldbestimmung
Bei der Feldbestimmung zählt für die Bestimmung des Bogenfeldes einer Marke in der philatelistischen Zählweise unabhängig von Bogenrandbeschriftungen das aufrecht stehende Markenbild. Man zählt in waagerechter Richtung von links nach rechts, abweichend von der postalischen Zählweise von oben nach unten.

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Frankaturarten
Einzelfrankatur (EF) portogerecht: Ein Postwertzeichen auf Ganzstück.
Eine portogerechte Einzelfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein gebührenpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch eine Briefmarke abgegolten wird.

Mehrfachfrankatur (MeF) portogerecht: Mehrere gleiche Postwertzeichen auf Ganzstück.
Eine portogerechte Mehrfachfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein gebührenpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch ausschließlich gleiche Briefmarken abgegolten wird.
Mehrfachfrankaturen im grundsätzlichen Sinne liegen auch vor, wenn sich die Frankatur aus verschiedenen Unterarten der gleichen Briefmarke (z.B. gleiche Marken mit unterschiedlichen Zähnungen) zusammensetzt.

Mischfrankatur (MiF) portogerecht:
Verschiedene Postwertzeichen oder verschiedene Freimachungsarten auf Ganzstück.
Eine portogerechte Mischfrankatur liegt vor, wenn das gesamte Porto der Postsendung oder ein gebührenpflichtiger Postdienst tarifgemäß durch unterschiedliche Postwertzeichen oder verschiedene Freimachungsarten bei der Auflieferung oder Ausstellung abgegolten werden. Zu den Mischfrankaturen gehören demzufolge auch die Teil-Barfrankaturen.

Buntfrankatur:
Eine Unterform der Mischfrankatur innerhalb einer Dauerserien- / Freimarkenausgabe ist die Buntfrankatur. Es handelt sich um eine Frankatur verschiedener Wertstufen oder Farben einer Ausgabe (Serie).

Barfrankatur (Barfreimachung):
Falls das Porto für eine Postsendung oder für einen gebührenpflichtigen Postdienst ohne Verwendung von Postwertzeichen bei der Auflieferung bar bezahlt oder offiziell gestundet wird, handelt es sich um eine Barfrankatur.
Barfrankaturen können etwa in Not- und Kriegszeiten in Ermangelung von Postwertzeichen erforderlich sein und beispielsweise in Form von Franco / "Gebühr bezahlt"-Stempeln und / oder handschriftlichen Vermerken auf dem Postgut dokumentiert werden.
Barfrankaturen kommen vor auch als Maßnahme der Postautomation bei Einlieferungen von Massen-Sendungen (vorwiegend Drucksachen oder andere portobegünstigte Sendungsformen) in Form von Entgelt bezahlt / "Gebühr bezahlt"-Stempeln oder -Eindrucken (auch aus Freistempel- oder EDV-Stempelmaschinen). Tagesstempelabdrucke sind dann in der Regel nicht erforderlich.
Falls lokal der Barfreimachungsvermerk durch Gebührenzettel, die nicht an das Postpublikum abgegeben wurden, angebracht wurde, handelt es sich prinzipiell um Barfrankaturen (z. B. Deutsche Lokalausgaben).
Falls ein gebührenpflichtiger Postdienst oder das Porto für eine Postsendung teilweise durch Postwertzeichen und teilweise durch Barfrankierung abgegolten werden, handelt es sich um eine Teil-Barfrankatur.

Unterfrankatur
Unzureichend frankierte Ganzstücke, deren Frankatur nicht das gesamte Porto der Postsendung abdeckt, sind unterfrankiert. Vom Empfänger der Sendung wurde ein - in der Regel erhöhtes - Entgelt des Fehlbetrags ("Nachgebühr“) erhoben.
Unterfrankierte Belege unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.

Falls Postwertzeichen zu einem höheren als dem aufgedruckten Nominalwert zur Frankatur zugelassen waren, liegt keine Unterfrankatur sondern eine portogerechte Frankatur vor.

Überfrankatur
Übersteigt bei einem Ganzstück der durch Postwertzeichen ausgewiesene Gesamtbetrag das tarifgemäße Porto für diese Postsendung, so ist das Ganzstück überfrankiert (siehe auch Briefstücke bzw. Sammler- und Händlerbriefe).
Eine erzwungene Überfrankatur liegt vor, wenn das Porto für eine Postsendung oder die Gebühr für einen Postdienst durch die verausgabten Postwertzeichen nicht erreicht werden konnten.
Überfrankierte Belege unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.

Falls von einer Postverwaltung nach einer Portoreduktion Postwertzeichen (z.B. Ganzsachen) – verfügungsgemäß – zu einer geringeren Gebühr als zum ausgewiesenen Nominalwert offiziell an das Postpublikum abgegeben wurden, handelt es sich nicht um eine Überfrankatur, wenn das Postwertzeichen tarifgemäß zum Verkaufspreis verwendet wurde.

Irreguläre Frankatur
Falls die Frankatur oder Teile davon aus Postwertzeichen bestehen, die am Aufgabeort nicht, nicht mehr oder noch nicht postgültig waren, handelt es sich um eine irreguläre Frankatur.
Für diese Eingruppierung ist es unerheblich, ob das Ganzstück mit der irregulären Frankatur unbeanstandet befördert oder die nicht gültigen Postwertzeichen beanstandet wurden.
Irreguläre Frankaturen unterliegen bei Prüfung und Bewertung einer differenzierten Betrachtung.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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