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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Altprüfung
Bezeichnung für eine Prüfung, dokumentiert durch Signierung, Kurzbefund, Befund oder Attest, für die in der Regel keine Haftungsverpflichtung mehr besteht.

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Aufdruck und Überdruck

Früher wurden diese Begriffe wie folgt definiert:

Aufdruck: Veränderung eines vorhandenen Postwertzeichens durch Anbringen (maschinell oder manuell) von zusätzlichen Buchstaben, Worten oder Zeichen (Änderung der Staatsform, Währungsumstellungen, Veränderung des Verwendungszweckes usw.).

Überdruck: Änderung des Frankaturwertes (auch mehrfach) mittels maschineller oder manueller Verfahren. Heute werden diese Begriffe völlig gleichberechtigt nebeneinander verwendet, wobei dem Begriff "Aufdruck" der Vorzug gegeben wird.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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