Früher wurden diese Begriffe
wie folgt definiert:
Aufdruck:
Veränderung eines vorhandenen Postwertzeichens durch Anbringen
(maschinell oder manuell) von zusätzlichen Buchstaben, Worten
oder Zeichen (Änderung der Staatsform, Währungsumstellungen, Veränderung
des Verwendungszweckes usw.).
Überdruck: Änderung des Frankaturwertes (auch
mehrfach) mittels maschineller oder manueller Verfahren. Heute
werden diese Begriffe völlig gleichberechtigt nebeneinander verwendet,
wobei dem Begriff "Aufdruck" der Vorzug gegeben wird. |