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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Ungestempelte Postwertzeichen

Postwertzeichen, die keine postseitigen Entwertungen erfuhren, bezeichnet man in ihrer Gesamtheit als ungestempelt.

Als postfrisch mit Originalgummierung (kurz "postfrisch" genannt) gelten ungestempelte Marken, deren Gummierung nicht verändert wurde und dem Originalzustand unter Berücksichtung eines natürlichen Alterungsprozesses entspricht. Minimale Finger- oder Griffspuren beeinträchtigen in der Regel diesen Zustand nicht.

Im Prüfwesen erfolgt die Signierung von Marken seit weit über hundert Jahren und wird auch in Zukunft bei der weitaus überwiegenden Anzahl der Marken unverzichtbar sein. Prüf- oder Eigentumszeichen gelten nicht als Veränderung des postfrischen Zustandes.

Herstellungsbedingte Gummibeeinträchtigungen sind kein Mangel.

Ungebrauchte Marken sind ungestempelte Marken, die Originalgummierung mit Falz, Falzspur oder Haftspuren haben. Hierzu zählen auch entfalzte Marken.

Marken ohne Gummierungen oder mit Teilgummierungen werden als "ungestempelt" bezeichnet. Wertmäßig sind ihnen nachgummierte Marken gleichzustellen, auch wenn es sich hier um eine Verfälschung handelt.

Postwertzeichen, die ohne Gummierung verausgabt wurden, sind in dieser Form vollwertig. Postwertzeichen, die mit Teilgummierung verausgabt wurden, gelten dann als postfrisch, wenn der gummierte Teil postfrisch und der ungummierte Teil in unbehandelter Erhaltung vorliegt.

Selbstklebende Postwertzeichen sind postfrisch, wenn sie auf der Trägerfolie kleben. Änderungen dieser Definition sind aufgrund zukünftiger Zustandsänderungen des Klebstoffes nicht auszuschließen.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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