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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Rückseitiger Druck - Abklatsch
Rückseitiger Druck entsteht sowohl durch sparsamkeitsbedingte nochmalige Verwendung zu schwach bedruckter Bogen (z.B. Österreich, Ausgabe 1850) als auch nach beidseitiger Verwendung eines frisch bedruckten Vorlaufbogens, der mit der bedruckten Seite nach unten nochmals verwendet wurde und dabei einen Teil der Farbe an den Gegendruckzylinder abgab. Bei rückseitigem Druck erscheint das Markenbild auf der Rückseite in der Regel nur schwach, jedoch in der normalen Stellung.
Rückseitige Drucke (auch Aufdrucke) werden in der Regel mit Befunden oder Attesten versehen.

Ganzstücke sind z. B. Briefe, Karten, Ganzsachen, Päckchenausschnitte, Paketkarten, Postanweisungen usw. sowie amtliche bzw. staatlich zur Verwendung im Kommunikationsverkehr autorisierte, aber auch von privater Seite hergestellte Formulare mit oder ohne aufgeklebten Postwertzeichen zur postalischen Verwendung.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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