Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).
Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.
Ganzstücke sind z. B. Briefe, Karten, Ganzsachen, Päckchenausschnitte, Paketkarten, Postanweisungen usw. sowie amtliche bzw. staatlich zur Verwendung im Kommunikationsverkehr autorisierte, aber auch von privater Seite hergestellte Formulare mit oder ohne aufgeklebten Postwertzeichen zur postalischen Verwendung.