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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Barfrankatur (Barfreimachung)
siehe Frankaturarten

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Bedarfsverwendung
Eine Bedarfsverwendung liegt in der Regel vor, wenn ein Ganzstück postalisch befördert wurde, Empfänger- und möglichst Absenderangabe enthält, gemäß den postalischen Möglichkeiten korrekt frankiert ist und für das ein Mitteilungs- oder Nutzungsbedürfnis bestand.

Von diesen Bedarfsverwendungen zu unterscheiden sind philatelistische Erzeugnisse (siehe dort) und Sammler- oder Händlerbriefe (siehe dort), da diesen eines oder mehrere der vorgenannten Merkmale fehlen.


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Besondere Druck- und Ausgabeformen
Besondere Druck- und Ausgabeformen werden zu Präsentations-, Vorlage- oder Geschenkzwecken hergestellt und sind in der Regel nicht frankaturgültig. Es gibt Ministerblocks, Sonderdrucke der endgültigen Ausführung (evtl. auch in Blockform) in gleich- oder höherwertiger Qualität, Vorlagekartons.
Sie werden mit Attesten oder Befunden versehen.

Formatschwankungen sind häufig herstellungsbedingt und unterliegen bei der Prüfung einer differenzierten Betrachtung.


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Blockausgaben
Die Grenzen zwischen Blockausgaben und Kleinbogen sind in den einzelnen Katalogen unterschiedlich festgelegt. In Deutschland wird üblicherweise bei der Abgrenzung von Block- zu Kleinbogenausgaben auf die Katalogisierung im Michel-Katalog abgestellt.

Herstellungsbedingte Formatschwankungen kommen bei Blockausgaben vor und unterliegen bei der Prüfung einer differenzierten Betrachtung.

Werden ungummiert oder teilgummiert hergestellte Blocks mit Fremdklebstoff auf Ganzstücken befestigt, so sind diese Blocks als einwandfrei anzusehen, soweit durch diesen Fremdklebstoff keine offensichtlichen Mängel (z. B. Verfärbungen, Fremdklebstoffflecken, Aufklebefalten etc.) verursacht wurden.


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Brief
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Brief eine schriftliche Mitteilung an einen benannten Empfänger, die entweder auf Papier, gefaltet (Faltbrief), in einem Umschlag oder elektronisch übermittelt wird.

Mit dem Begriff "Brief" im philatelistischen Sinne wird in der Regel die Briefhülle gemeint, die meist das eigentliche Sammelobjekt ist, da auf dieser Hülle Frankatur, postalische Vermerke und ähnliches angebracht sind.


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Briefstück
Briefstücke sind Ausschnitte aus Ganzstücken. Als Briefstücke in prüfungstechnischer Hinsicht behandelt werden auch nicht portogerecht frankierte Sammler- und Händlerbriefe (z. B. Satzbriefe oder ähnliches) sowie philatelistische Erzeugnisse.

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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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