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Philatelistische Begriffsbestimmungen

Philatelistische Begriffsbestimmungen gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie wurden zwischenzeitlich des öfteren überarbeitet und ergänzt. Sie dienen als Grundlage für die Tätigkeit der Fachprüfer des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP).

Die jetzt vorliegenden, von einer Kommission aus Vertretern des Bundes Philatelistischer Prüfer (BPP) des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh) und der Michel-Redaktion erarbeiteten philatelistischen Begriffsbestimmungen dienen Sammlern und Berufsphilatelisten als Richtlinien bei der Bestimmung und näheren Einordnung philatelistischen - und damit auch prüffähigen - Materials.

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Doppeldruck und Schmitzdruck

Früher wurden diese Begriffe wie folgt definiert:

Ein Doppeldruck liegt stets vor, wenn sich zwei deutlich voneinander abgesetzte Druckbilder auf der Vorderseite eines Postwertzeichens zeigen. Doppeldrucke werden signiert und entsprechend gekennzeichnet.

 

Beim Teildoppeldruck erfasst die Druckmaschine einen Bogen zunächst nur teilweise, der dann in einem zweiten Durchgang vollständig bedruckt wird. Je schwieriger ein Doppeldruck zu erkennen ist, um so sicherer ist seine ordnungsgemäße Verausgabung über den Schalter. Starke und auffallende Doppeldrucke werden in der Regel von der Kontrolle erfasst und ausgesondert. Ist ein doppeltes Druckbild nicht eindeutig feststellbar, weil beide Bilder zu dicht aufeinanderliegen, so kann zwar dennoch ein Doppeldruck vorliegen, obwohl mangels Beweises nur ein Schmitzdruck angenommen werden kann.

Doppelbilddruck ist eine besondere Art des Doppeldruckes, die ausschließlich bei Offsetdruck durch die Verwendung zweier Walzen vorkommt und nur in der Durchlaufrichtung des Bogens durch die Druckmaschine auftritt. Er entsteht nicht durch ein zweimaliges Einlegen des Bogens, sondern durch doppelten Auftrag des farbigen Druckbildes auf die Gummituchwalze, wenn die Maschine kurz angehalten worden war, beispielsweise um einen beschädigten Bogen herauszunehmen. Doppelbilddrucke sind Druckzufälligkeiten und werden wie diese nicht signiert.

Schmitzdrucke (Schattendrucke) beruhen auf einem Verquetschen der Druckfarbe infolge unzureichender Druckzurichtungen (ungleichmäßige Unterlage) und kommen ebenfalls ausschließlich in der Durchlaufrichtung des Bogens durch die Druckmaschine vor. Hier erscheint das Druckbild mit einem mehr oder weniger gleichmäßigen Schatten, es tritt kein abgehobenes zweites Druckbild auf. Schmitzdrucke werden wie Druckzufälligkeiten eingeordnet und nicht signiert oder attestiert.


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Diese Seite wurde mit freundlicher Unterstützung des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. erstellt.

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